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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 608)

  1. 63 T 81/04 - Versäumnisurteil vor Ablauf der Schonfrist
    Leitsatz: Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann im schriftlichen Vorverfahren eines Räumungsprozesses ein Versäumnisurteil nach Ablauf der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ergehen; für ein Abwarten des Ablaufs der Schonfrist des § 569 BGB (zwei Monate nach Rechtshängigkeit) findet sich keine Stütze im Gesetz.
    LG Berlin
    05.10.2004
  2. 5 O 260/04 - Kein Maklerlohn bei Rücktrittsvorbehalt
    Leitsatz: Der Provisionsanspruch eines Maklers entsteht aufgrund des Rücktritts des Käufers von dem Grundstückskaufvertrag in der Regel dann nicht, wenn der notarielle Kaufvertrag ein von der Bebauungsfähigkeit des Grundstücks abhängiges Rücktrittsrecht des Käufers enthält. Denn dann dürfte es in der Regel der Wille der Vertragsparteien sein, den Vertrag noch so lange in der Schwebe zu lassen, bis die Bebauungsfähigkeit feststeht.
    LG Berlin
    30.09.2004
  3. 11 S 27/04 - Berliner Mietspiegel auch für Schönefeld anwendbar
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel ist in der Nachbargemeinde Schönefeld anwendbar; die Landesgrenze führt willkürlich mitten durch identisch bebautes Gebiet hindurch. 2. Ein Sachverständigengutachten, das ohne nachvollziehbare Begründung eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete als nach dem Mietspiegel ergibt, ist als Beweismittel ungeeignet.
    LG Potsdam
    30.09.2004
  4. 64 S 230/04 - Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz; Ausnutzung einer Mangellage; Beweislastverteilung
    Leitsatz: 1. Die Annahme einer überhöhten Miete gem. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfordert einen Kausalzusammenhang zwischen der Mangellage und der Vereinbarung einer überhöhten Miete; ein solcher Kausalzusammenhang fehlt, wenn der Mieter unabhängig von der Lage auf dem Wohnungsmarkt bereit ist, eine verhältnismäßig hohe Miete etwa deshalb zu bezahlen, weil er aus persönlichen Gründen - wegen einer von ihm bevorzugten Wohnlage - nur eine bestimmte und keine vergleichbare andere Wohnung beziehen will. 2. Das Tatbestandsmerkmal der "Ausnutzung eines geringen Angebots" ist nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war; dazu hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche Bemühungen bei der Wohnungssuche er bisher unternommen hat, weshalb diese erfolglos geblieben sind und daß er mangels einer Ausweichmöglichkeit nunmehr auf den Abschluß des für ihn ungünstigen Mietvertrages angewiesen war. 3. Beruft sich der Mieter auf eine sittenwidrige Mietzinsvereinbarung nach § 138 BGB, hat er unter anderem darzulegen, daß der Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausgenutzt hat.
    LG Berlin
    28.09.2004
  5. 65 S 212/04 - Rückforderung von überzahlten Betriebskostenvorschüssen durch den Mieter bei formell unwirksamer Abrechnung
    Leitsatz: Auch bei einer formell unwirksamen Betriebskostenabrechnung ist der Mieter berechtigt, eine eigenständige Berechnung vorzunehmen und überzahlte Vorschüsse zurückzuverlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.09.2004
  6. 67 S 158/04 - Umlageschlüssel bei Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung
    Leitsatz: 1. Werden die Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung ohne entsprechende Vereinbarung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umgelegt, ist die Abrechnung unwirksam, wenn die Differenz zwischen Miteigentumsanteilen und Wohnfläche nur gering ist. 2. Eine Betriebskostenabrechnung braucht dann weder einen Absender noch ein Datum oder eine Unterschrift zu tragen, wenn beim Empfänger keine Zweifel bezüglich des Ausstellers bestehen können (hier: aufgrund eines Anschreibens mit beigefügter Abrechnung).
    LG Berlin
    27.09.2004
  7. 63 S 199/04 - Ordentliche Kündigung bei schuldhafter Vertragsverletzung (Einbau einer Katzenklappe)
    Leitsatz: Im Gegensatz zu dem Merkmal der Zumutbarkeit bei der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 Abs. 1 BGB) sind die Anforderungen an die Erheblichkeit der Pflichtverletzung für eine fristgerechte Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB geringer. Die Beschädigung einer Wohnungseingangstür durch Einbau einer Katzenklappe stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.09.2004
  8. 63 S 175/04 - Vorzeitiges Ausscheiden aus Mietverhältnis nur bei überwiegendem Interesse; Nachmieterstellung; Ersatzmieter
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist nur dann nach § 242 BGB verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Vermieter sich selbst dahingehend bindet, daß er sich zur Akzeptanz von geeigneten Nachmietern bereiterklärt. 2. Der Anspruch auf vorzeitige Entlassung kommt jedoch nur unter der weiteren Voraussetzung in Betracht, daß sich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen, zur sofortigen Weitervermietung geeigneten Zustand befindet. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.09.2004
  9. 67 S 57/04 - Mitbenutzung eines Pkw-Stellplatzes auf dem Hof ohne konkrete Zuweisung einer Einzelfläche; Mieterparkplatz; Widerruf einer Nutzungserlaubnis
    Leitsatz: 1. Ist Wohnraummietern in einem Mehrfamilienhaus die Mitbenutzung des Hofbereiches zum Abstellen ihrer Pkw gestattet worden, ohne daß ihnen vom Vermieter bestimmte abgegrenzte Einzelflächen zugewiesen wurden, liegt lediglich die Einräumung einer jederzeit widerrufbaren Nutzungsmöglichkeit vor. 2. Der Widerruf einer solchen Nutzungsmöglichkeit ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn dem Vermieter ein wichtiger Grund zur Seite steht (hier: Umgestaltung des Hofes durch Vergrößerung der nutzbaren Hofgartenfläche).
    LG Berlin
    16.09.2004
  10. 63 S 126/04 - Minderungsberechnung bei Wohnflächenabweichung nach Nettomiete; Kautionshöhe nach vereinbarter Miete
    Leitsatz: Unterschreitet die nach der II. BV bzw. der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003 (BGBI. I S. 2346) ermittelte Wohnfläche die im Vertrag angegebene Fläche um mehr als 10 %, stellt dies auch dann einen Mangel dar, wenn die Angabe mit einem einschränkenden Zusatz wie beispielsweise "ca." oder "etwa" versehen ist, ohne daß es der zusätzlichen Darlegung der konkreten Beeinträchtigung des Gebrauchswerts der Wohnung bedarf (vgl. BGH VIII ZR 44/03, VIII ZR 133/03, VIII ZR 295/03 - Urteile jeweils vom 24. März 2004 = GE 2004, 680-683). Bei einer Minderung aufgrund einer Flächenabweichung ist bei einer vereinbarten Nettomiete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlungen lediglich der Nettomietbetrag ohne die auf die Nebenkosten zu leistenden Vorschüsse heranzuziehen. Maßgeblich für die zulässige Höhe einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution ist grundsätzlich die dort vereinbarte Miete. Der Umstand, daß diese wegen einer Flächenabweichung gemindert ist, führt nicht zur teilweisen Unzulässigkeit der Mietzinsvereinbarung und damit nicht zum teilweisen Wegfall des Rechtsgrunds für die Zahlung der Kaution.
    LG Berlin
    14.09.2004