Urteil Minderungsberechnung bei Wohnflächenabweichung nach Nettomiete
Schlagworte
Minderungsberechnung bei Wohnflächenabweichung nach Nettomiete; Kautionshöhe nach vereinbarter Miete
Leitsätze
Unterschreitet die nach der II. BV bzw. der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003 (BGBI. I S. 2346) ermittelte Wohnfläche die im Vertrag angegebene Fläche um mehr als 10 %, stellt dies auch dann einen Mangel dar, wenn die Angabe mit einem einschränkenden Zusatz wie beispielsweise "ca." oder "etwa" versehen ist, ohne daß es der zusätzlichen Darlegung der konkreten Beeinträchtigung des Gebrauchswerts der Wohnung bedarf (vgl. BGH VIII ZR 44/03, VIII ZR 133/03, VIII ZR 295/03 - Urteile jeweils vom 24. März 2004 = GE 2004, 680-683).
Bei einer Minderung aufgrund einer Flächenabweichung ist bei einer vereinbarten Nettomiete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlungen lediglich der Nettomietbetrag ohne die auf die Nebenkosten zu leistenden Vorschüsse heranzuziehen.
Maßgeblich für die zulässige Höhe einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution ist grundsätzlich die dort vereinbarte Miete. Der Umstand, daß diese wegen einer Flächenabweichung gemindert ist, führt nicht zur teilweisen Unzulässigkeit der Mietzinsvereinbarung und damit nicht zum teilweisen Wegfall des Rechtsgrunds für die Zahlung der Kaution.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?