Urteil Umlageschlüssel bei Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung
Schlagworte
Umlageschlüssel bei Betriebskosten bei vermieteter Eigentumswohnung
Leitsätze
1. Werden die Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung ohne entsprechende Vereinbarung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umgelegt, ist die Abrechnung unwirksam, wenn die Differenz zwischen Miteigentumsanteilen und Wohnfläche nur gering ist.
2. Eine Betriebskostenabrechnung braucht dann weder einen Absender noch ein Datum oder eine Unterschrift zu tragen, wenn beim Empfänger keine Zweifel bezüglich des Ausstellers bestehen können (hier: aufgrund eines Anschreibens mit beigefügter Abrechnung).
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