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Urteil Berliner Mietspiegel auch für Schönefeld anwendbar
Schlagworte
Berliner Mietspiegel auch für Schönefeld anwendbar
Leitsätze
1. Der Berliner Mietspiegel ist in der Nachbargemeinde Schönefeld anwendbar; die Landesgrenze führt willkürlich mitten durch identisch bebautes Gebiet hindurch.
2. Ein Sachverständigengutachten, das ohne nachvollziehbare Begründung eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete als nach dem Mietspiegel ergibt, ist als Beweismittel ungeeignet.
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