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Urteil Versäumnisurteil vor Ablauf der Schonfrist
Schlagworte
Versäumnisurteil vor Ablauf der Schonfrist
Leitsatz
Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann im schriftlichen Vorverfahren eines Räumungsprozesses ein Versäumnisurteil nach Ablauf der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ergehen; für ein Abwarten des Ablaufs der Schonfrist des § 569 BGB (zwei Monate nach Rechtshängigkeit) findet sich keine Stütze im Gesetz.
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