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8 U 22/03 - Änderung des Verteilerschlüssels für Betriebskosten; Verzug mit der Nachzahlungspflicht; Zurückbehaltungsrecht und EinsichtsrechtLeitsatz: 1. Der Vermieter ist berechtigt, den Verteilerschlüssel für die Abrechnung der Grundsteuer dahin zu ändern, daß nicht mehr nach dem Verhältnis der Flächen, sondern nach dem Verhältnis der Rohmietanteile abgerechnet wird. 2. Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters hinsichtlich der laufenden Betriebskostenvorschüsse nach Abrechnungsreife entfällt bei Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung; ob die Abrechnung inhaltlich richtig ist, ist im Wege der Klage auf Nachzahlung oder Rückerstattung zu entscheiden. 3. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Übersendung von Kopien der Abrechnungsunterlagen, wenn die Einsicht in die Originale der einfachere und für den Vermieter weniger belastende Weg ist. 4. Verzugszinsen können erst nach Ablauf der Prüfungsfrist von zwei Wochen nach Zugang der Betriebskostenabrechnung verlangt werden. 5. Rechtsanwälte und Steuerberater sind keine Verbraucher und schulden deshalb Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. (Leitsätze der Redaktion)KG05.01.2004
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11 S 125/04 - Eigenbedarf für studierenden Sohn des Vermieters aus Gründen der KostenersparnisLeitsatz: Ein nachvollziehbarer vernünftiger Eigennutzungswunsch des Vermieters kann vorliegen, wenn er aus Kostengründen eine Vier-Zimmer-Wohnung seinem Sohn zur Verfügung stellen will.LG Potsdam23.12.2004
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62 T 140/04 - Streitwert für die Räumungsklage nach der NettomieteLeitsatz: 1. Bei einer Beschwerde gegen eine zu niedrige Festsetzung des Streitwerts durch den Rechtsanwalt im Namen des Vermieters ist davon auszugehen, daß der Rechtsanwalt die Beschwerde im eigenen Namen einlegen will. 2. Der Streitwert für die Räumungsklage ist jedenfalls dann nach dem Jahresbetrag der Nettomiete zu berechnen, wenn nicht auch aus Eigentum auf Herausgabe geklagt wird.LG Berlin22.12.2004
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64 S 237/04 - Rückbau von Mietereinbauten bei DDR-AltmietvertragLeitsatz: 1. Bei vor dem 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet abgeschlossenen Wohnungsmietverträgen gilt die grundsätzliche Beseitigungspflicht von Mietereinbauten bei Vertragsende gem. § 112 Abs. 2 Satz 2 ZGB nicht, wenn die baulichen Veränderungen zu einer Verbesserung der Wohnung geführt haben, die im gesellschaftlichen Interesse liegt; im "gesellschaftlichen Interesse" i. S. v. § 112 ZGB liegen u. a. folgende Maßnahmen: Verfliesung des Bades, Einfliesung einer Badewanne, Erhöhung des Fliesenspiegels, Kabelanschluß, PVC-Fußbodenbelag im Bad, abgehängte Decken, Hängeböden und Einbauschränke zur Schaffung von Stauraum. 2. Ist unklar, ob die Einbauten vor dem 3. Oktober 1990 eingebracht worden sind, trägt der Vermieter, der den Rückbauanspruch geltend macht, die Darlegungslast.LG Berlin21.12.2004
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65 S 296/04 - Unverzügliche Klagezustellung trotz fehlender Klärung der gerichtsinternen ZuständigkeitLeitsatz: Das Gericht hat auch bei Zweifeln an der Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan eine Klage zur Fristwahrung unverzüglich zuzustellen.LG Berlin21.12.2004
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9 O 257/04 - ???Leitsatz: Für die Entscheidung über Ansprüche auf Zahlung des Verkehrswertes sind nicht die Zivilgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.LG Berlin21.12.2004
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67 S 213/04 - Mietpreisüberhöhung kein KündigungsgrundLeitsatz: 1. Die Vereinbarung einer die Wesentlichkeitsgrenze des § 5 WiStG übersteigenden Miete berechtigt den Wohnraummieter nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund. 2. Das Ansteigen der Mieten ist ebensowenig wie das Zweckentfremdungsverbot ein hinreichendes Indiz für das Ausnutzen eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen.LG Berlin20.12.2004
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65 S 323/04 - Gläubiger kann Verjährungsfrist trotz Mietbeendigung ausnutzenLeitsatz: Trotz beendeten Mietverhältnisses darf der Vermieter die Verjährungsfrist hinsichtlich Betriebskostennachzahlungsansprüchen in zeitlicher Hinsicht ausnutzen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände muß der Mieter auch damit rechnen, daß der Vermieter noch Forderungen geltend macht, so daß keine Verwirkung besteht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin17.12.2004
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67 S 288/04 - Fortgeltung der Überleitungsvorschriften zur MietrechtsreformLeitsatz: 1. Die Übergangsregelungen zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz haben die speziellen Übergangsregelungen zur Mietrechtsreform nicht geändert. 2. Vereinbarungen in Altverträgen über die Verlängerung von Kündigungsfristen sind weiterhin gültig.LG Berlin16.12.2004
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48 S 89/04 - Keine Eigentümerhaftung für Entsorgung von Abfällen zur VerwertungLeitsatz: 1. Bei Speiseresten aus einer Gastwirtschaft handelt es sich um Abfälle zur Verwertung und nicht zur Beseitigung; hierfür besteht kein Anschluß- und Benutzungszwang. 2. Bei fehlendem Anschluß- und Benutzungszwang können die BSR Entgelt nur von ihrem Vertragspartner verlangen, nicht jedoch unabhängig davon vom Grundstückseigentümer. 3. Der Umstand, daß in den Rechnungen der BSR Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, ist ein Indiz dafür, daß die BSR nicht hoheitlich handelte, sondern wie ein Unternehmer und sich nur an den jeweiligen Vertragspartner halten kann.LG Berlin15.12.2004