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Urteil Eigenbedarf für studierenden Sohn des Vermieters aus Gründen der Kostenersparnis
Schlagworte
Eigenbedarf für studierenden Sohn des Vermieters aus Gründen der Kostenersparnis
Leitsatz
Ein nachvollziehbarer vernünftiger Eigennutzungswunsch des Vermieters kann vorliegen, wenn er aus Kostengründen eine Vier-Zimmer-Wohnung seinem Sohn zur Verfügung stellen will.
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