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Urteil Mietpreisüberhöhung kein Kündigungsgrund
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung kein Kündigungsgrund
Leitsätze
1. Die Vereinbarung einer die Wesentlichkeitsgrenze des § 5 WiStG übersteigenden Miete berechtigt den Wohnraummieter nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
2. Das Ansteigen der Mieten ist ebensowenig wie das Zweckentfremdungsverbot ein hinreichendes Indiz für das Ausnutzen eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen.
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