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Urteil Gläubiger kann Verjährungsfrist trotz Mietbeendigung ausnutzen


Schlagworte

Gläubiger kann Verjährungsfrist trotz Mietbeendigung ausnutzen

Leitsatz

Trotz beendeten Mietverhältnisses darf der Vermieter die Verjährungsfrist hinsichtlich Betriebskostennachzahlungsansprüchen in zeitlicher Hinsicht ausnutzen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände muß der Mieter auch damit rechnen, daß der Vermieter noch Forderungen geltend macht, so daß keine Verwirkung besteht. (Leitsatz der Redaktion)

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