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Urteil Gläubiger kann Verjährungsfrist trotz Mietbeendigung ausnutzen
Schlagworte
Gläubiger kann Verjährungsfrist trotz Mietbeendigung ausnutzen
Leitsatz
Trotz beendeten Mietverhältnisses darf der Vermieter die Verjährungsfrist hinsichtlich Betriebskostennachzahlungsansprüchen in zeitlicher Hinsicht ausnutzen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände muß der Mieter auch damit rechnen, daß der Vermieter noch Forderungen geltend macht, so daß keine Verwirkung besteht. (Leitsatz der Redaktion)
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