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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 608)

  1. 22 U 139/03 - Keine Haftung des Vermieters für Schäden durch andere Mieter
    Leitsatz: Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ein Hausbewohner einem anderen durch die Verletzung von Obhutspflichten zufügt, denn der Mieter ist nicht Erfüllungsgehilfe des Vermieters im Verhältnis zu anderen Mietern. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Köln
    23.03.2004
  2. 12 U 282/02 - Abwälzung von Schönheitsreparaturen in AGB eines Mietvertrages über unrenoviert vermieteten Gewerberaum
    Leitsatz: Die Klausel in einem Formular-Mietvertrag über Geschäftsräume, mit der die Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist grundsätzlich wirksam, da mit ihr regelmäßig keine unangemessene Benachteiligung des Mieters verbunden ist. Das gilt auch dann, wenn der Mieter die Räume in unrenoviertem Zustand übernommen hat, ihm aber dafür vom Vermieter die erste Monatsmiete erlassen wurde.
    KG
    18.03.2004
  3. I-24 U 225/03 - Konkludenter Regreßverzicht des Gebäudeversicherers; Obhutspflicht des Mieters
    Leitsatz: Zur Frage grober Fahrlässigkeit eines Mieters, der, um seinen Hund auszuführen, seine Wohnung für etwa eine Stunde verläßt, ohne eine fabrikneue Heizdecke auszuschalten.
    OLG Düsseldorf
    16.03.2004
  4. 8 U 291/03 - Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung
    Leitsatz: Der Mieter ist zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet, wenn ihm eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde, das Mietverhältnis vor Ablauf der üblichen Renovierungsfristen endete und eine Vereinbarung über die anteilige Abgeltung (Quotenklausel) fehlt. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    08.03.2004
  5. 24 W 158/02 - Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum
    Leitsatz: Von einem Wohnungseigentümer, der unberechtigt seine Dachgeschoßwohnung durch Erweiterung auf Gemeinschaftsflächen ausgebaut hat, und von dessen Nachfolgern kann die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Überlassung der Dachgeschoßflächen lediglich eine Nutzungsentschädigung für unausgebauten Dachraum verlangen.
    KG
    01.03.2004
  6. 12 U 1493/00 - Schimmelpilzbildung als Gesundheitsgefährdung; Beweisführung durch ärztliche Bescheinigungen ohne Laboruntersuchungen
    Leitsatz: Ob Schimmelpilzbildung in Mieträumen eine Gesundheitsgefährdung i. S. d. § 544 BGB a. F. (§ 569 Abs. 1 n. F.) darstellt, ist nicht allgemein zu beantworten, sondern eine Frage des Einzelfalls; erforderlich ist eine erhebliche Gesundheitsgefahr für alle Bewohner oder Benutzer bzw. einzelne Gruppen von ihnen durch toxinbildende Pilzstämme. Der dafür darlegungs- und beweisbelastete Mieter führt den Beweis dafür, daß festgestellte Schimmelpilze tatsächlich toxinbildend sind und zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung seiner Mitarbeiter geführt haben, nicht schon durch Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen, die ohne Laboruntersuchungen erstellt wurden.
    KG
    26.02.2004
  7. 19 U 61/03 - Löschung von Aufbauhypotheken bzw. Aufbaugrundschulden; Valutierung von Aufbaukrediten; Bestätigung der Kreditvalutierung durch Abrechnungslisten des VEB KWV
    Leitsatz: 1. Bei Geltendmachung der Löschung von Aufbauhypotheken nach § 894 BGB ist der Hypothekengläubiger beweispflichtig, daß die zugrundeliegende Forderung entstanden ist. 2. Bei Geltendmachung der Löschung von Aufbaugrundschulden nach § 894 BGB trägt der Sicherungsgeber die Darlegungs- und Beweislast. 3. Für den Nachweis der Valutierung von Aufbaukrediten genügen bloße interne Dokumentationen des Kreditgebers nicht (Bestätigung BGH ZOV 2000, 162). 4. Die Kreditvalutierung an den VEB KWV ist nachgewiesen, wenn von dem Globalkredit-Sonderkonto dem Grundstück zuzuordnende Teilbeträge überwiesen worden sind. 5. Grundstücksbezogene Abrechnungslisten des VEB KWV, aus denen sich die Verwendung von Geldmitteln für Instandhaltungsmaßnahmen ergibt, haben den Charakter einer Quittung (Bestätigung der Kreditvalutierung).
    KG
    26.02.2004
  8. I-10 U 103/03 - Verspätete Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz
    Leitsatz: Versäumt der Mieter, sich bereits erstinstanzlich auf die Verjährung zu berufen, ist die erstmals in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO präkludiert.
    OLG Düsseldorf
    26.02.2004
  9. 24 W 285/01 - Vertretungsbefugnis des WEG-Verwalters; Abrechnungsguthaben; Aufrechnungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, kann der WEG-Verwalter die Eigentümergemeinschaft im gerichtlichen Verfahren umfassend vertreten. Es reicht regelmäßig, wenn die Wohnungseigentümer durch den Verwalter informiert werden und die Möglichkeit der Beteiligung am gerichtlichen Verfahren haben. 2. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen ist auf den Erkenntnisstand der beschließenden Wohnungseigentümergemeinschaft abzustellen. Spätere Erkenntnisse über die Angemessenheit der Verwaltungsmaßnahmen können weder eine ordnungsmäßige Maßnahme ordnungswidrig machen noch eine zunächst ordnungswidrige Maßnahme ordnungsmäßig werden lassen. 3. Die mit der Jahresabrechnung beschlossenen Aufrechnungsbefugnisse der Wohnungseigentümer hinsichtlich ihrer Abrechnungsguthaben müssen die Bestandskraft der Guthaben voraussetzen und dürfen sich nicht unbestimmt auf mehrere Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und unbestimmt viele Sonderumlagen beziehen. Eine geltungserhaltende Reduktion von Eigentümerbeschlüssen durch das WEG-Gericht scheidet regelmäßig aus.
    KG
    25.02.2004
  10. 24 W 126/03 - Antragsbefugnis; Verfahrensstandschaft; werdender Wohnungseigentümer
    Leitsatz: 1. Der Wohnungsverkäufer (teilender Eigentümer oder Ersterwerber) kann den Käufer auch vor Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung zur Ausübung des Stimmrechts in der Eigentümerversammlung ermächtigen und ihm damit eine Verfahrensstandschaft für das Beschlußanfechtungsverfahren verschaffen. 2. Die Verfahrensstandschaft des Wohnungskäufers muß jedoch in der Anfechtungsfrist offengelegt werden, weil der Wohnungskäufer noch nicht der Rechtsinhaber ist und lediglich ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend macht. Der Eigentumserwerb durch Umschreibung im Grundbuch nach Ablauf der Anfechtungsfrist heilt die zunächst fehlende Antragsbefugnis aus eigenem Recht nicht.
    KG
    18.02.2004