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Urteil Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum
Schlagworte
Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum
Leitsatz
Von einem Wohnungseigentümer, der unberechtigt seine Dachgeschoßwohnung durch Erweiterung auf Gemeinschaftsflächen ausgebaut hat, und von dessen Nachfolgern kann die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Überlassung der Dachgeschoßflächen lediglich eine Nutzungsentschädigung für unausgebauten Dachraum verlangen.
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