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Urteil Keine Haftung des Vermieters für Schäden durch andere Mieter
Schlagworte
Keine Haftung des Vermieters für Schäden durch andere Mieter
Leitsatz
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ein Hausbewohner einem anderen durch die Verletzung von Obhutspflichten zufügt, denn der Mieter ist nicht Erfüllungsgehilfe des Vermieters im Verhältnis zu anderen Mietern. (Leitsatz der Redaktion)
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