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Urteil Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung
Schlagworte
Schönheitsreparaturen bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung
Leitsatz
Der Mieter ist zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet, wenn ihm eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde, das Mietverhältnis vor Ablauf der üblichen Renovierungsfristen endete und eine Vereinbarung über die anteilige Abgeltung (Quotenklausel) fehlt. (Leitsatz der Redaktion)
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