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BLw 1/04 - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen; DivergenzdarlegungLeitsatz: In Landwirtschaftssachen ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn ein Rechtssatz dargelegt wird, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts abweicht.BGH10.09.2004
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VIII ZR 135/03 - Gartenpflegekosten sind umlagefähige BetriebskostenLeitsatz: Die Kosten der Pflege gemeinschaftlicher Gartenfläche gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, selbst wenn der einzelne Mieter die Gartenfläche nicht nutzen kann. Denn eine gepflegte gemeinschaftliche Gartenfläche verschönert das Wohnanwesen insgesamt und ist daher grundsätzlich geeignet, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern.Etwas anderes gilt dann, wenn Gartenflächen dem Vermieter oder anderen Mietern zur alleinigen Nutzung überlassen worden sind. An den Kosten für die Pflege solcher Gartenteile ist der „ausgeschlossene“ Mieter nicht zu beteiligen. (Leitsatz der Redaktion)BGH26.05.2004
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15 C 519/03 - Kein Anspruch auf wiederholte BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Wenn eine Betriebskostenabrechnung formal den Anforderungen des § 259 BGB genügt, kann der Mieter bei Einwendungen nicht eine neue Abrechnung verlangen; solche Einwendungen sind allein im Zahlungsprozeß geltend zu machen.AG Wedding27.01.2004
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21a C 267/03 - Heizkostenabrechnung bei WärmecontractingLeitsatz: Grundsätzlich kann ein Vermieter frei entscheiden, wie er seine vertraglichen Verpflichtungen (hier: Lieferung von Heizwärme) erfüllen will. Für die Heizkostenabrechnung kann er aber nicht einseitig von Eigen- auf Fremdversorgung (Wärmecontracting) umstellen und nunmehr den gesamten Wärmepreis inklusive Anteile für Instandhaltung, Abschreibung, Gewinne u. ä. umlegen. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding26.02.2004
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21b C 149/04 - Kaufen und VermieterwechselLeitsatz: Der Mieter kann bei einem Verkauf des Mietobjekts den Erwerber auf Rückzahlung der Kaution nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Erwerber noch während der Mietzeit in den Mietvertrag eingetreten ist. Erfolgt die Grundbucheintragung des Erwerbers erst nach Ende des Mietverhältnisses, hat der Veräußerer und vormalige Vermieter die Kaution an den Mieter zurückzugewähren.AG Wedding27.09.2004
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35 M 8075/04 - Räumungsvollstreckung ohne Hinzuziehung eines TransportunternehmensLeitsatz: Der Gerichtsvollzieher ist nicht berechtigt, im Rahmen einer Räumungsvollstreckung in jedem Fall ein von ihm ausgewähltes Umzugsunternehmen zu beauftragen und dafür vom vollstreckenden Vermieter einen entsprechenden Kostenvorschuß zu verlangen, wenn der Vermieter an allen Sachen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Dabei ist nicht zwischen pfändbaren und unpfändbaren Sachen zu unterscheiden. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding12.07.2004
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9 C 339/04 - Betriebskostenabrechnung und LeerstandLeitsatz: Gilt die Wohnfläche als vereinbarter oder gesetzlicher Umlagemaßstab, dürfen leerstehende Wohnungen bei der Umlage der Betriebskosten weder bei den verbrauchsabhängigen (Wasser, Entwässerung) noch bei den verbrauchsunabhängigen Kosten aus der Abrechnung herausgenommen werden.AG Wedding11.11.2004
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3 b C 404/04 - Minderung wegen Straftaten in der NachbarwohnungLeitsatz: Wird in der Nachbarwohnung ein Tötungsdelikt mit grausamer Brutalität und anschließend zur Deckung des Verbrechens eine Brandstiftung begangen, ist die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, so daß der Mieter mehrere Monate danach zur Minderung (hier: 15 %) berechtigt ist.AG Tiergarten23.12.2004
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5 C 335/04 - Anspruch des Vermieters auf Installation einer KameraattrappeLeitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, zur Abschreckung von Graffitisprayern eine nicht funktionsfähige Videokamera zu installieren.AG Tiergarten29.11.2004
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8a C 189/04 - Betriebskostenabrechnung; Erläuterung des Vorwegabzugs für nicht umlagefähige Hauswarts- und Aufzugskosten; VollwartungsvertragLeitsatz: 1. Die Abrechnung ist hinsichtlich der Hauswartskosten nicht fällig, wenn als Erläuterung lediglich angegeben ist, daß Kosten der Instandhaltung und Verwaltung nicht in Ansatz gebracht worden seien, aber aus der Abrechnung nicht ersichtlich ist, in welchem Umfang von den insgesamt angefallenen Hauswartskosten Kosten für nicht umlagefähige Tätigkeiten in Abzug gebracht worden sind. 2. Die Abrechnung ist hinsichtlich der Aufzugskosten nicht fällig, wenn der von den Kosten des Vollwartungsvertrags vorgenommene 20 %ige Abzug für Instandhaltungen und Reparaturen nicht nachvollziehbar erläutert wird. 3. Die Pflicht des Mieters, seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung substantiiert darzulegen geht nicht so weit, daß er zu ihm nicht mitgeteilten, ihm unbekannten Belegen Nachforschungen anstellen muß.AG Tiergarten01.11.2004