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Urteil Räumungsvollstreckung ohne Hinzuziehung eines Transportunternehmens


Schlagworte

Räumungsvollstreckung ohne Hinzuziehung eines Transportunternehmens

Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher ist nicht berechtigt, im Rahmen einer Räumungsvollstreckung in jedem Fall ein von ihm ausgewähltes Umzugsunternehmen zu beauftragen und dafür vom vollstreckenden Vermieter einen entsprechenden Kostenvorschuß zu verlangen, wenn der Vermieter an allen Sachen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Dabei ist nicht zwischen pfändbaren und unpfändbaren Sachen zu unterscheiden.

(Leitsatz der Redaktion)

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