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Urteil Urkundenprozess
Schlagworte
Urkundenprozess; Gutachten als Beweismittel
Leitsatz
Ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll.
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