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Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 855)

  1. V ZB 77/06 - Mehrvertretungsgebühr bei Wohnungseigentümern; Wohnungseigentümer als Mandanten
    Leitsatz: Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte.
    BGH
    15.03.2007
  2. V ZB 95/06 - Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung im Versteigerungstermin; Versagung des Zuschlags
    Leitsatz: Die Einstellung des Verfahrens nach § 30 ZVG kann auch noch nach dem Schluß der Versteigerung bis zur vollständigen Verkündung des Zuschlags bewilligt werden, hat dann allerdings zur Folge, daß der Zuschlag zu versagen ist (§ 33 ZVG).
    BGH
    15.03.2007
  3. VIII ZR 184/06 - Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstandswert der Geschäftsgebühr bei Kündigung und anschließender Räumungsklage; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr bei demselben Gegenstand
    Leitsatz: Der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der mit der Beratung des Vermieters über das Kündigungsrecht und dem Ausspruch der Kündigung beauftragt ist, betrifft das Räumungsverlangen des Vermieters und somit denselben Gegenstand wie eine spätere gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Räumungsklage. Die Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts für die vorgerichtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Kündigung ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 41 Abs. 2 GKG nach dem einjährigen Bezug der Nettomiete zu berechnen und im Rahmen der Anlage 1 Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Räumungsrechtsstreits anzurechnen.
    BGH
    14.03.2007
  4. VI ZR 178/05 - Verkehrssicherungspflicht für bauleitenden Architekten; Bauleitung und Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: a) Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt kann wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haften. b) Zwischen dem mit der Bauleitung beauftragten Architekten und einem Bauhandwerker besteht regelmäßig keine gemeinsame Betriebsstätte.
    BGH
    13.03.2007
  5. VIII ZR 189/06 - Rechtsmittelstreitwert für Räumungsanspruch; Wert der Beschwer nach dreieinhalbfacher Jahresmiete
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung bestimmt sich nach § 8 ZPO. Zur Bestimmung der "streitigen Zeit" ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem das Mietverhältnis jedenfalls geendet hätte. Läßt sich ein solcher Zeitpunkt nicht sicher feststellen, bemißt sich die Beschwer nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, WM 1996, 187, unter II 1; Beschluß vom 14. April 2004 - XII ZB 224/02, WuM 2004, 353, unter II; GE 2004, 810; Beschluß vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03, WuM 2005, 350, unter 2; Urteil vom 17. März 2005 - III ZR 342/04, NJW-RR 2005, 867, unter 2 b; GE 2005, 611; BVerfG NZM 2006, 578).
    BGH
    13.03.2007
  6. VIII ZR 2/06 - Rechtsmittelstreitwert für Räumungsanspruch
    Leitsatz: Bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnraummietverhältnis bestimmt sich der Rechtsmittelstreitwert für einen Räumungsanspruch nach der dreieinhalbfachen Jahresmiete. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    13.03.2007
  7. XI ZR 159/05 - Finanzierter Immobilienkauf,Schrottimmobilie, Geschäftsbesorgungsvollmacht; Nichtigkeit wegen Fehlens der Rechtsberatungserlaubnis; Abschlussvollmacht; Duldungsvollmacht; Steuersparmodelle; Aufklärungspflicht der Bank bei Zusammenwirken mit dem Verkäufer
    Leitsatz: 1.Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt,bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag - und damit die darin erteilte Abschlussvollmacht- ist nichtig. 2.Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. 3.Die §§ 171 und 172 BGB sind auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. 4.Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. 5.In Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts können sich Anleger unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen. Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles objektiv evident ist, so daß sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen
    BGH
    13.03.2007
  8. VIII ZR 2/07 - Räumungsvollstreckung; Zwangsvollstreckungseinstellung; Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Vertrauensschutzes
    Leitsatz: 1.Der Schuldner kann sich nur dann darauf berufen, die Zwangsvollstreckung bringe ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. 2.Eine Ausnahme gilt jedoch unter anderem dann, wenn der Schuldner darauf vertrauen durfte, daß vor Rechtskraft des Urteils keine Vollstreckung erfolgen werde, weil der Gläubiger dies ausdrücklich erklärt hat
    BGH
    13.03.2007
  9. V ZR 116/06 - Wertausgleich; bezahlte Werterhöhungen; gekaufte Werterhöhungen
    Leitsatz: Werterhöhungen, die eine natürliche Person, Religionsgemeinschaft oder gemeinnützige Stiftung vorgenommen hat, sind in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 2 VermG auch dann auszugleichen, wenn diese die zur Werterhöhung führenden Maßnahmen nicht selbst in Auftrag gegeben und/oder bezahlt, sondern ihrem Rechtsvorgänger den dafür entstehenden Aufwand erstattet oder einen entsprechend erhöhten Kaufpreis gezahlt hat. (Fortführung von Senatsurt. v. 24. Juni 2005, V ZR 96/04, ZOV 2005, 281 = NJW-RR 2005, 1330).
    BGH
    09.03.2007
  10. III ZR 55/06 - Allgemeines Verwaltungsrecht (öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse); Beregnungswasser; Wasser- und Bodenverband; Wasserrohrbruch
    Leitsatz: Zu den Pflichten eines Beregnungswasser für die Landwirtschaft bereitstellenden Wasser- und Bodenverbands, nach einem Wasserrohrbruch Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landwirte zu ergreifen.
    BGH
    08.03.2007