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Urteil Verkehrssicherungspflicht für bauleitenden Architekten
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht für bauleitenden Architekten; Bauleitung und Verkehrssicherungspflicht
Leitsätze
a) Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt kann wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haften.
b) Zwischen dem mit der Bauleitung beauftragten Architekten und einem Bauhandwerker besteht regelmäßig keine gemeinsame Betriebsstätte.
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