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Urteil Rechtsmittelstreitwert für Räumungsanspruch
Schlagworte
Rechtsmittelstreitwert für Räumungsanspruch
Leitsatz
Bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnraummietverhältnis bestimmt sich der Rechtsmittelstreitwert für einen Räumungsanspruch nach der dreieinhalbfachen Jahresmiete.
(Leitsatz der Redaktion)
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