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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 855)

  1. I-10 U 6/07 - Vertragsstrafe, Schadenspauschalierung, Urkundenprozess
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung. 2. Zur Auslegung vertraglicher Vereinbarungen im Urkundenprozess.
    OLG Düsseldorf
    16.08.2007
  2. I-10 U 122/06 - Baukostenzuschuss, Schriftformerfordernis, Bereicherungsschuldner
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob die Vereinbarung eines verlorenen Baukostenzuschusses dem Schriftformerfordernis des § 566 a.F. BGB (jetzt § 550 BGB) unterliegt. 2. Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 5.10.2005, GE 2006, 380 = GuT 2006, 32 = MDR 2006, 505 = NJW-RR 2006, 294 = NZM 2006, 15 = ZMR 2006, 185), wonach bei einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung des vermieteten Grundstücks der Erwerber Bereicherungsschuldner für die wertsteigernden Aufwendungen des Mieters ist, auch wenn diese bereits zu einer Zeit vorgenommen wurden, als der ursprüngliche Vermieter noch Eigentümer des Grundstücks war, gilt nicht für den Erwerb in der Zwangsversteigerung.
    OLG Düsseldorf
    19.04.2007
  3. I-10 U 131/06 - Auslegung einer Klausel zur Kündigungsfrist
    Leitsatz: Zur Auslegung der Klausel „Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der fest vereinbarten 10-jährigen Dauer um 5 Jahre, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird. Nach Ablauf der 10- bzw. 5- jährigen Dauer des Mietverhältnisses verlängert sich dieses jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt wird.“
    OLG Düsseldorf
    08.02.2007
  4. I-10 U 138/06 - Bürgschaft, notarieller Grundstückskaufvertrag, Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft, arglistige Täuschung
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit einer in einem notariellen Grundstückskaufvertrag von dem für den Käufer handelnden Vertreter persönlich übernommenen Bürgschaft. 2. Haben die Parteien die notarielle Urkunde eigenhändig unterschrieben, ist gemäß § 13 Abs. 1 BeurkG zu vermuten, dass die Urkunde in Gegenwart des Notars vorgelesen und von ihnen genehmigt worden ist. War einer der Parteien über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum oder wollte er eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben, kann nur eine Anfechtung nach § 119 BGB zu ihrer Unwirksamkeit führen. 3. Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft nach § 138 Abs. 1 BGB. 4. Derjenige, der sich darauf beruft, eine in einem Notarvertrag übernommene Bürgschaft sei als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. 5. Lässt der Bürge seine Bürgschaftserklärung durch Anwaltsschriftsatz ausdrücklich nur wegen arglistiger Täuschung anfechten, kommt eine Umdeutung nach § 140 BGB in eine Anfechtung nach § 119 BGB nicht in Betracht. 6. § 139 ZPO ist nicht verletzt, wenn - im Anwaltsprozess - bereits der Prozessgegner Kritik an der Schlüssigkeit des Klagevorbringens oder der Erheblichkeit der Verteidigung angebracht hat. 7. § 254 BGB findet auf den Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß § 557 Abs. 1 a.F. BGB keine Anwendung. 8. Der Bürge kann sich gemäß § 768 Abs. 1 BGB gegenüber seiner Inanspruchnahme darauf berufen, die Mietsache sei der Vermieterin nicht vorenthalten worden. 9. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Mietausfallschaden eines durch fristlose Kündigung vorzeitig beendeten Mietverhältnisses.
    OLG Düsseldorf
    06.12.2007
  5. I-10 U 145/06 - Mietausfallschaden, Mietschulden, Weitervermietung, Mitverschulden
    Leitsatz: Zur Frage, wann sich der einen Mietausfallschaden geltend machende Kläger wegen verzögerter Weitervermietung ein überwiegendes Mitverschuldens nach § 254 Abs. 2 BGB entgegenhalten lassen muss.
    OLG Düsseldorf
    23.03.2007
  6. I-24 U 97/07 - Mietwagen, Beweis für Diebstahl, Kfz-Mietvertrag
    Leitsatz: 1. Bei Verlust des Mietwagens durch Diebstahl hat der Mieter wie der entsprechende Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Diebstahls zu beweisen, wenn der Kraftfahrzeugmietvertrag nach dem Leitbild der Fahrzeugteilversicherung ausgestaltet ist. 2. Stehen ihm Zeugen als Beweismittel nicht zur Verfügung, kommt es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit des Mieters an.
    OLG Düsseldorf
    10.09.2007
  7. I-24 U 94/07 - Gewerberaummietrecht, öffentliche Grundbesitzangaben, Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Nach der Klausel: „Sollten sich die vom Vermieter zu tragenden Kosten gegenüber dem Stand vom Vertragsschluss in der Zukunft erhöhen, so ist der Vermieter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Erhöhung diese Mehrkosten anteilig auf den Mieter umzulegen …“ darf der Vermieter auch gegen ihn selbst rückwirkend festgesetzte öffentliche Grundbesitzabgaben auf den Mieter abwälzen, wenn der Mieter nach dem Mietvertrag solche Betriebskosten grundsätzlich übernommen hat. 2. Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB gilt nicht im Gewerberaummietrecht.
    OLG Düsseldorf
    29.10.2007
  8. I-24 U 185/07 - Betrieb eines Geldautomaten, Mietzweck, Unterlassungsverfügung
    Leitsatz: 1. Besteht der Mietzweck im „Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln“, so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter. 2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.
    OLG Düsseldorf
    13.12.2007
  9. I-24 U 207/06 - Gaststätte, Pachtvertrag, Vertragsstrafe
    Leitsatz: Die Klausel in einem Gaststätten-Pachtvertrag, nach der bei jeder Zuwiderhandlung gegen eine Getränkebezugsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € verwirkt sei, ist unwirksam.
    OLG Düsseldorf
    08.06.2007
  10. I-24 U 40/07 - Pachtvertrag, Klausel, Transformatorenstation
    Leitsatz: Zur Auslegung der Klausel eines Pachtvertrages zum Betrieb einer Transformatorenstation mit einem Energieversorgungsunternehmen „Für den Fall einer dringend notwendig werdenden anderweitigen Verwendung der für die Stationserrichtung in Anspruch genommenen Grundstücksfläche (Bauvorhaben) während des Pachtverhältnisses stellt die Verpächterin der Pächterin eine andere gleich geeignete Teilfläche ihrer dortigen Grundstücke zur Verfügung“, wenn nach Teilung des Grundstücks der Zugang zu der für die Station benutzten Parzelle erheblich erschwert ist.
    OLG Düsseldorf
    27.08.2007