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Urteil Gaststätte, Pachtvertrag, Vertragsstrafe
Schlagworte
Gaststätte, Pachtvertrag, Vertragsstrafe
Leitsatz
Die Klausel in einem Gaststätten-Pachtvertrag, nach der bei jeder Zuwiderhandlung gegen eine Getränkebezugsverpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € verwirkt sei, ist unwirksam.
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