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Urteil Baukostenzuschuss, Schriftformerfordernis, Bereicherungsschuldner


Schlagworte

Baukostenzuschuss, Schriftformerfordernis, Bereicherungsschuldner

Leitsätze

1. Zur Frage, ob die Vereinbarung eines verlorenen Baukostenzuschusses dem Schriftformerfordernis des § 566 a.F. BGB (jetzt § 550 BGB) unterliegt.

2. Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 5.10.2005, GE 2006, 380 = GuT 2006, 32 = MDR 2006, 505 = NJW-RR 2006, 294 = NZM 2006, 15 = ZMR 2006, 185), wonach bei einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung des vermieteten Grundstücks der Erwerber Bereicherungsschuldner für die wertsteigernden Aufwendungen des Mieters ist, auch wenn diese bereits zu einer Zeit vorgenommen wurden, als der ursprüngliche Vermieter noch Eigentümer des Grundstücks war, gilt nicht für den Erwerb in der Zwangsversteigerung.

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