Urteil Pachtvertrag, Klausel, Transformatorenstation
Schlagworte
Pachtvertrag, Klausel, Transformatorenstation
Leitsatz
Zur Auslegung der Klausel eines Pachtvertrages zum Betrieb einer Transformatorenstation mit einem Energieversorgungsunternehmen
„Für den Fall einer dringend notwendig werdenden anderweitigen Verwendung der für die Stationserrichtung in Anspruch genommenen Grundstücksfläche (Bauvorhaben) während des Pachtverhältnisses stellt die Verpächterin der Pächterin eine andere gleich geeignete Teilfläche ihrer dortigen Grundstücke zur Verfügung“,
wenn nach Teilung des Grundstücks der Zugang zu der für die Station benutzten Parzelle erheblich erschwert ist.
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