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Urteil Mietwagen, Beweis für Diebstahl, Kfz-Mietvertrag


Schlagworte

Mietwagen, Beweis für Diebstahl, Kfz-Mietvertrag

Leitsätze

1. Bei Verlust des Mietwagens durch Diebstahl hat der Mieter wie der entsprechende Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Diebstahls zu beweisen, wenn der Kraftfahrzeugmietvertrag nach dem Leitbild der Fahrzeugteilversicherung ausgestaltet ist.

2. Stehen ihm Zeugen als Beweismittel nicht zur Verfügung, kommt es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit des Mieters an.

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