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Urteil Betrieb eines Geldautomaten, Mietzweck, Unterlassungsverfügung


Schlagworte

Betrieb eines Geldautomaten, Mietzweck, Unterlassungsverfügung

Leitsätze

1. Besteht der Mietzweck im „Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln“, so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter.

2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.

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