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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 652)

  1. IX R 10/96 - Gebühren für Mietgarantien; Notarkosten; Gerichtskosten und Treuhänderleistung bei Immobilienfonds; Mißbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
    Leitsatz: Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten, die ein Anleger, der sich an einem Immobilienfonds beteiligt, als "Gebühren" für in gesonderten Verträgen vereinbarte Dienstleistungen (z. B. Mietgarantie, Treuhänderleistung) entrichtet, steht § 42 AO 1977 entgegen, wenn aufgrund der modellimmanenten Verknüpfung aller Verträge diese Aufwendungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erlangung des Eigentums an der bezugsfertigen Immobilie stehen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
    BFH
    08.05.2001
  2. II R 72/00 - Grunderwerbsteuerbefreiung nur für Eheleute, nicht für eheähnliche Gemeinschaft
    Leitsatz: 1. Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 GrEStG 1983 erfaßt nur Grundstückserwerbe zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts. Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind danach nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. 2. Die Nichtgewährung einer Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - auch wenn aus dieser gemeinsame Kinder hervorgegangen sind - verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
    BFH
    25.04.2001
  3. IX R 16/98 - Degressive AfA im Herstellungsjahr auch nicht für Zweiterwerber
    Leitsatz: Die AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG kann auch der Zweiterwerber im Herstellungsjahr nicht in Anspruch nehmen, wenn sie bereits bei einem Ersterwerber berücksichtigt worden ist. In diesem Fall schließt jedoch § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG die Inanspruchnahme der AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG durch den Zweiterwerber im folgenden Jahr nicht aus.
    BFH
    03.04.2001
  4. II R 39/99 - Grunderwerbsteuer und Wert der Gegenleistung bei Kauf eines unerschlossenen Grundstücks
    Leitsatz: Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrages noch unerschlossenes Grundstück als solches ("unerschlossen") zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht, und übernimmt der Erwerber gleichzeitig mit dem Abschluß des Kaufvertrages gegenüber der Gemeinde oder einem von ihr nach § 124 Abs. 1 BauGB beauftragten Erschließungsträger die Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, liegt hierin kein Entgelt für den Erwerb des Grundstücks.
    BFH
    15.03.2001
  5. IX R 64/97 - Erhöhte Absetzungen für Baudenkmäler; AfA für Denkmale; Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalbehörden
    Leitsatz: Die Bescheinigung i. S. des § 82 i Abs. 2 EStDV und deren Bindungswirkung erstreckt sich nicht auf die Frage der persönlichen Abzugsberechtigung, also nicht darauf, wer die Aufwendungen getragen hat, und wem sie als Abzugsberechtigten zuzurechnen sind.
    BFH
    06.03.2001
  6. IX B 90/00 - Veräußerungsfrist für Grundstücke; rückwirkende Fristverlängerung; Spekulationsfrist
    Leitsatz: Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln, weil der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen hat, für die die "Spekulationsfrist" des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG in der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung bereits abgelaufen war.
    BFH
    05.03.2001
  7. X R 60/97 - Wohnungsbauförderung; Abzug von Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen
    Leitsatz: Der Abzug von Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FördG setzt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FördG) nur im jeweiligen Jahr des Abzugs, nicht aber bereits in dem Jahr voraus, in dem die Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen entstanden sind.
    BFH
    24.01.2001
  8. 2Z BR 163/01 - Keine Beseitigung von durch Voreigentümer durchgeführten baulichen Veränderungen durch Erwerber; Handlungs-/Zustandsstörer
    Leitsatz: Zur Beseitigung einer baulichen Veränderung ist nur derjenige, der sie vorgenommen hat, als Handlungsstörer verpflichtet. Sein Sondernachfolger ist als Zustandsstörer nur verpflichtet, die Beseitigung zu dulden.
    BayObLG
    28.12.2001
  9. 8 B 8408/01 - Bauabzugssteuer; Anspruch auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung; einstweiliges Verfahren
    Leitsatz: 1. Die Versagung einer Freistellungsbescheinigung bei der Bauabzugsbesteuerung ist nur dann verhältnismäßig, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen den Schluß zuläßt, daß er nicht gewillt ist, seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Steuergesetzen Folge zu leisten. 2. Zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung, wenn zweifelhaft ist, ob die erbrachten Leistungen Bauleistungen i. S. d. § 48 Abs. 1 EStG sind (einstweiliges Verfahren).
    FG Berlin
    21.12.2001
  10. 2Z BR 167/01 - Zugang zu Gemeinschaftseigentum nur über Beiräte und/oder Hausmeister
    Leitsatz: Es entspricht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen, wenn der Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden, mit Zählereinrichtungen für Strom und Gas versehenen Raum den Wohnungseigentümern nur über den Hausmeister oder die Verwaltungsbeiräte ermöglicht wird, weil nur diese im Besitz von Schlüsseln sind.
    BayObLG
    19.12.2001