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Suchergebnis Urteilssuche (631 - 640 von 652)
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4 RE-Miet 1/01 - Haftung des Vermieters für Folgen der Verletzung der Instandsetzungspflicht auch bei leichter Fahrlässigkeit; formularmäßige Haftungsbeschränkung; MietmängelLeitsatz: Bei der Instandsetzungspflicht des Vermieters handelt es sich um eine Kardinalpflicht, so daß jedenfalls bei Wohnraummietverhältnissen der Vermieter die Haftung für die Folgen einer fahrlässigen Verletzung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausschließen kann (gegen OLG Stuttgart WuM 1984, 187). (Leitsatz der Redaktion)HansOLG Hamburg06.06.2001
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2Z BR 28/01 - Beschwerdefrist; Verkündung; LaufLeitsatz: Im Wohnungseigentumsverfahren wird die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde dadurch in Lauf gesetzt, daß die Entscheidung des Amtsgerichts durch Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter bekannt gemacht wird. Dies verstößt weder gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.BayObLG28.05.2001
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2Z BR 62/01 - Bauliche Veränderung; Grillplatz; Anspruch auf VerlegungLeitsatz: 1. Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar. 2. Die Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander können den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bauliche Anlage (hier: Sitz- und Grillplatz vor dem Schlafzimmerfenster) entfernt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem gegenwärtigen Zustand als grob unbillig erscheinen lassen.BayObLG28.05.2001
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M 1 S 01.1794 - Zulässige Errichtung von MobilfunkmastenLeitsatz: Eine Mobilfunkantennenanlage ist als untergeordnete Nebenanlage i. S. des § 14 Baunutzungsverordnung zulässig.BayVGH28.05.2001
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21 C 1024/00 - Bestellung der GrunddienstbarkeitLeitsatz: Der Eigentümer muß zur Herbeiführung der Entgeltlichkeit darlegen, daß ihm durch die Bestellung der Grunddienstbarkeit erhebliche Nachteile erwachsen.AG Arnstadt15.05.2001
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31 O 5/01 - Keine Anwendung des § 571 auf im Grundbuch noch nicht eingetragenen Vermieter; Vermieterstellung; EigentumsübergangLeitsatz: Wird der Vermieter erst nach Abschluß des Mietvertrages als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, bleibt er auch nach späterer Veräußerung des Grundstücks Vermieter.LG Stendal12.04.2001
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6b S 148/00 - MitbenutzungsrechtLeitsatz: 1. Die vorherige Zustimmung der Behörde zu einem geplanten Mitbenutzungsrecht reicht aus. Einer nachträglichen Genehmigung bedurfte es nicht. 2. Das Mitbenutzungsrecht erlischt - auch wenn es im Grundbuch eingetragen war -, wenn die individuellen Bedingungen, die seiner Vereinbarung zugrunde lagen, nicht mehr erfüllt sind.LG Frankfurt/O.06.04.2001
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2Z BR 13/01 - Sonderumlage entgegen festgelegtem Kostenschlüssel; Jahresabrechnung; Kosten des Anschlusses eines Teileigentums an VerkabelungLeitsatz: 1. Ein bestandskräftiger Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Teileigentumseinheiten entgegen dem in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel mit einer einmaligen Sonderumlage wegen erhöhten Wasserverbrauchs zu belasten, ist als vereinbarungswidriger Beschluß nicht nichtig (wie GE 2000, 1478). 2. In einer aus Wohnungs- und Teileigentumseinheiten bestehenden Wohnanlage gehört es auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht zu den Aufgaben des Verwalters, ohne Beschlußfassung der Eigentümer oder gar gegen deren erklärten Willen den Anschluß eines Teileigentums auf Kosten der Gemeinschaft an das in die Wohnanlage verlegte Kabel zu veranlassen.BayObLG04.04.2001
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2Z BR 1/01 - Bauliche Veränderung; Form der Zustimmung; Verwirkung des Beseitigungsanspruchs; AmtsermittlungsprinzipLeitsatz: 1. Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer. Diese ist an keine Form gebunden und verlangt insbesondere nicht einen in der Eigentümerversammlung gefaßten Beschluß. 2. Kann die Zustimmung des betroffenen Eigentümers nicht festgestellt werden, ist bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte nach dem Amtsermittlungsprinzip zu erforschen, ob dem Beseitigungsverlangen eines Wohnungseigentümers die Grundsätze von Treu und Glauben (hier: unzulässige Vereitelung des Bedingungseintritts, Mitbenutzung eines ohne Zustimmung errichteten Schuppens auf Gemeinschaftseigentum) entgegenstehen.BayObLG28.03.2001
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2Z BR 138/00 - Sondernutzungsrecht; Stellplatzverlegung; allstimmiger BeschlußLeitsatz: 1. Zur Änderung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz durch Verlegung des Stellplatzes bedarf es sowohl einer schuldrechtlichen als auch einer dinglichen Einigung aller Wohnungseigentümer. Die dingliche Einigung ist formfrei. Eine Bindung an die Einigung besteht nur nach Maßgabe der §§ 877, 873 Abs. 2 BGB. 2. Haben die Wohnungseigentümer eine Abänderung der in der Teilungserklärung niedergelegten Regelung hinsichtlich eines Sondernutzungsrechts allstimmig "beschlossen", liegt der Sache nach eine Vereinbarung über die Abänderung der Teilungserklärung vor.BayObLG28.03.2001