« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (631 - 640 von 652)

  1. 4 RE-Miet 1/01 - Haftung des Vermieters für Folgen der Verletzung der Instandsetzungspflicht auch bei leichter Fahrlässigkeit; formularmäßige Haftungsbeschränkung; Mietmängel
    Leitsatz: Bei der Instandsetzungspflicht des Vermieters handelt es sich um eine Kardinalpflicht, so daß jedenfalls bei Wohnraummietverhältnissen der Vermieter die Haftung für die Folgen einer fahrlässigen Verletzung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausschließen kann (gegen OLG Stuttgart WuM 1984, 187). (Leitsatz der Redaktion)
    HansOLG Hamburg
    06.06.2001
  2. 2Z BR 28/01 - Beschwerdefrist; Verkündung; Lauf
    Leitsatz: Im Wohnungseigentumsverfahren wird die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde dadurch in Lauf gesetzt, daß die Entscheidung des Amtsgerichts durch Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter bekannt gemacht wird. Dies verstößt weder gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
    BayObLG
    28.05.2001
  3. 2Z BR 62/01 - Bauliche Veränderung; Grillplatz; Anspruch auf Verlegung
    Leitsatz: 1. Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar. 2. Die Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander können den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bauliche Anlage (hier: Sitz- und Grillplatz vor dem Schlafzimmerfenster) entfernt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem gegenwärtigen Zustand als grob unbillig erscheinen lassen.
    BayObLG
    28.05.2001
  4. M 1 S 01.1794 - Zulässige Errichtung von Mobilfunkmasten
    Leitsatz: Eine Mobilfunkantennenanlage ist als untergeordnete Nebenanlage i. S. des § 14 Baunutzungsverordnung zulässig.
    BayVGH
    28.05.2001
  5. 21 C 1024/00 - Bestellung der Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: Der Eigentümer muß zur Herbeiführung der Entgeltlichkeit darlegen, daß ihm durch die Bestellung der Grunddienstbarkeit erhebliche Nachteile erwachsen.
    AG Arnstadt
    15.05.2001
  6. 31 O 5/01 - Keine Anwendung des § 571 auf im Grundbuch noch nicht eingetragenen Vermieter; Vermieterstellung; Eigentumsübergang
    Leitsatz: Wird der Vermieter erst nach Abschluß des Mietvertrages als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, bleibt er auch nach späterer Veräußerung des Grundstücks Vermieter.
    LG Stendal
    12.04.2001
  7. 6b S 148/00 - Mitbenutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Die vorherige Zustimmung der Behörde zu einem geplanten Mitbenutzungsrecht reicht aus. Einer nachträglichen Genehmigung bedurfte es nicht. 2. Das Mitbenutzungsrecht erlischt - auch wenn es im Grundbuch eingetragen war -, wenn die individuellen Bedingungen, die seiner Vereinbarung zugrunde lagen, nicht mehr erfüllt sind.
    LG Frankfurt/O.
    06.04.2001
  8. 2Z BR 13/01 - Sonderumlage entgegen festgelegtem Kostenschlüssel; Jahresabrechnung; Kosten des Anschlusses eines Teileigentums an Verkabelung
    Leitsatz: 1. Ein bestandskräftiger Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Teileigentumseinheiten entgegen dem in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel mit einer einmaligen Sonderumlage wegen erhöhten Wasserverbrauchs zu belasten, ist als vereinbarungswidriger Beschluß nicht nichtig (wie GE 2000, 1478). 2. In einer aus Wohnungs- und Teileigentumseinheiten bestehenden Wohnanlage gehört es auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht zu den Aufgaben des Verwalters, ohne Beschlußfassung der Eigentümer oder gar gegen deren erklärten Willen den Anschluß eines Teileigentums auf Kosten der Gemeinschaft an das in die Wohnanlage verlegte Kabel zu veranlassen.
    BayObLG
    04.04.2001
  9. 2Z BR 1/01 - Bauliche Veränderung; Form der Zustimmung; Verwirkung des Beseitigungsanspruchs; Amtsermittlungsprinzip
    Leitsatz: 1. Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer. Diese ist an keine Form gebunden und verlangt insbesondere nicht einen in der Eigentümerversammlung gefaßten Beschluß. 2. Kann die Zustimmung des betroffenen Eigentümers nicht festgestellt werden, ist bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte nach dem Amtsermittlungsprinzip zu erforschen, ob dem Beseitigungsverlangen eines Wohnungseigentümers die Grundsätze von Treu und Glauben (hier: unzulässige Vereitelung des Bedingungseintritts, Mitbenutzung eines ohne Zustimmung errichteten Schuppens auf Gemeinschaftseigentum) entgegenstehen.
    BayObLG
    28.03.2001
  10. 2Z BR 138/00 - Sondernutzungsrecht; Stellplatzverlegung; allstimmiger Beschluß
    Leitsatz: 1. Zur Änderung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz durch Verlegung des Stellplatzes bedarf es sowohl einer schuldrechtlichen als auch einer dinglichen Einigung aller Wohnungseigentümer. Die dingliche Einigung ist formfrei. Eine Bindung an die Einigung besteht nur nach Maßgabe der §§ 877, 873 Abs. 2 BGB. 2. Haben die Wohnungseigentümer eine Abänderung der in der Teilungserklärung niedergelegten Regelung hinsichtlich eines Sondernutzungsrechts allstimmig "beschlossen", liegt der Sache nach eine Vereinbarung über die Abänderung der Teilungserklärung vor.
    BayObLG
    28.03.2001