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Urteil Bauabzugssteuer
Schlagworte
Bauabzugssteuer; Anspruch auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung; einstweiliges Verfahren
Leitsätze
1. Die Versagung einer Freistellungsbescheinigung bei der Bauabzugsbesteuerung ist nur dann verhältnismäßig, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen den Schluß zuläßt, daß er nicht gewillt ist, seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Steuergesetzen Folge zu leisten.
2. Zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung, wenn zweifelhaft ist, ob die erbrachten Leistungen Bauleistungen i. S. d. § 48 Abs. 1 EStG sind (einstweiliges Verfahren).
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