« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (201 - 210 von 652)
Sortierung:
-
24 W 94/01 - Abtrennung von Versorgungsleitungen durch Eigentümergemeinschaft gegenüber säumigem Wohnungseigentümer; VersorgungssperreLeitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann mit einfacher Mehrheit gegenüber einem säumigen Wohngeldschuldner eine Versorgungssperre derart beschließen, daß die in der Wohnung des säumigen Wohngeldschuldners vorhandenen Leitungen von den zentralen Versorgungsleitungen abgetrennt werden. (Leitsatz der Redaktion)KG21.05.2001
-
20 U 8310/98 - Feststellung der Minderung; Darlegungspflicht des Vermieters zur Behebung eines Dauermangels (Schabenbefall)Leitsatz: Bei einem für eine gewisse Dauer wirkenden Mangel (hier: Schabenbefall) kann die Feststellung des Minderungsrechtes ohne zeitliche Begrenzung erfolgen, wenn nicht der Vermieter hinreichend darlegt und gegebenenfalls beweist, daß der Mangel nachhaltig beseitigt ist.KG17.05.2001
-
20 U 5370/97 - Kleingarten; BesitzmoratoriumLeitsatz: Das Besitzmoratorium besteht bis zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung fort, es gilt auch für Kleingartenanlagen.KG17.05.2001
-
10 U 44/01 - Keine Mieterhöhung wegen Irrtums über die MietflächeLeitsatz: Ist in einem Geschäftsraummietvertrag eine Größe von ca. 87 m2 angegeben, für die der Mieter eine bestimmte Miete zu zahlen hat, kann der Vermieter nicht eine erhöhte Miete mit der Begründung verlangen, die Mietfläche betrage in Wahrheit 107 m2. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf16.05.2001
-
6 U 423/01 - Besserberechtigung; ZuteilungsfähigkeitLeitsatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Besserberechtigung ist zumindest für den Fall des Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 lit. c EGBGB ebenso wie für die Frage der Zuteilungsfähigkeit der Ablauf des 15. März 1990.OLG Dresden11.05.2001
-
21 U 1271/00 - Moratoriumszins; Erbbauzins; Bodenordnungsverfahren; Bodenneuordnungsverfahren Mitwirkungspflicht des Grundstückseigentümers; Nutzer; ErbbaurechtsbestellungsanspruchLeitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann bis zur sachenrechtlichen Bereinigung von dem nach dem SachenRBerG zum Ankauf oder zur Bestellung eines Erbbaurechts berechtigten Nutzer nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB einen gesetzlichen Moratoriumszins verlangen, wenn bereits am 1.1.1995 ein Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG anhängig war. Dessen Höhe ist nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 8 EGBGB (= Satz 4 a. F.) nach den Vorschriften über den Erbbauzins in den §§ 43 bis 47 SachenRBerG zu bemessen. Die auf den Fall der Vereinbarung eines Erbbaurechts bezogene Einrede des Nutzers aus § 51 SachenRBerG ist auf diesen Moratoriumszins auch nach der Neufassung der Bestimmung durch das Grundstücksrechtsänderungsgesetz vom 2.11.2000 (BGBl. I, S. 1481) nicht anzuwenden. 2. Der Anspruch auf den Moratoriumszins entfällt, wenn der Grundstückseigentümer in dem Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG nicht an einer sachenrechtlichen Bereinigung nach Maßgabe des SachenRBerG mitwirkt. Dies ist der Fall, wenn der Grundstückseigentümer eine von der Behörde angebotene Abfindung in Geld zurückweist und damit - jedenfalls für die Dauer des Verfahrens - die gesetzlichen Ansprüche des Nutzers aus dem SachenRBerG vereitelt.OLG Dresden10.05.2001
-
8 U 5568/99 - Miete für vollen Monat bei verspäteter Rückgabe am MonatsanfangLeitsatz: War der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, schuldet er jedenfalls einen Nutzungsausfall für den vollen Monat, wenn am Dritten eines Monats die Räumung erfolgt. (Leitsatz der Redaktion)KG03.05.2001
-
24 U 105/00 - Verjährungsbeginn trotz erneuter Rückgabe an MieterLeitsatz: Der Lauf der kurzen Verjährung beginnt ohne Rücksicht auf das Ende des Mietvertrages, wenn der Vermieter den Gewahrsam an den Mieträumen wiedererlangt und ihren Zustand untersuchen kann, und wird ohne entsprechende Abreden nicht durch erneute Überlassung der Räume an den Mieter gehemmt oder unterbrochen.OLG Düsseldorf30.04.2001
-
4 W RE - 525/00 - Schweigen des Vermieters auf vom Mieter mit Fristsetzung verlangte generelle UntervermietungserlaubnisLeitsatz: Es ist nicht als generelle Verweigerung der vom Mieter allgemein - ohne Benennung eines bestimmten Untermietinteressenten -erbetenen Erlaubnis zur Untervermietung (§ 549 Abs. 1 Satz 2 BGB) anzusehen, wenn der Vermieter sich dazu nicht innerhalb einer ihm vom Mieter gesetzten angemessenen Frist äußert.OLG Koblenz30.04.2001
-
3 U 2744/98 - Mieterhöhung für HeimverträgeLeitsatz: 1. Vor der Änderung des HeimG abgeschlossene Verträge sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die nunmehrige Rechtslage anzupassen. 2. Die Angemessenheit des Entgeltes im Sinne des § 4 c Abs. 1 HeimG ist objektiv zu beurteilen. Der Heimträger hat keinen Ermessensspielraum, wohl aber einen Beurteilungsspielraum. 3. Die Angemessenheit kann anhand folgender Kriterien beurteilt werden: a) Steigerung der Ausgaben, die die Veränderung der bisherigen Bemessungsgrundlage begründet. b) Vergleich mit den Kosten anderer Heime unter Berücksichtigung der verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten. c) Preis-/Leistungsverhältnis im jeweiligen Heim. d) Verhältnis zum Pflegesatz, der mit dem Sozialhilfeträger vereinbart ist.OLG München25.04.2001