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Urteil Besserberechtigung
Schlagworte
Besserberechtigung; Zuteilungsfähigkeit
Leitsatz
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Besserberechtigung ist zumindest für den Fall des Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 lit. c EGBGB ebenso wie für die Frage der Zuteilungsfähigkeit der Ablauf des 15. März 1990.
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