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Urteil Verjährungsbeginn trotz erneuter Rückgabe an Mieter
Schlagworte
Verjährungsbeginn trotz erneuter Rückgabe an Mieter
Leitsatz
Der Lauf der kurzen Verjährung beginnt ohne Rücksicht auf das Ende des Mietvertrages, wenn der Vermieter den Gewahrsam an den Mieträumen wiedererlangt und ihren Zustand untersuchen kann, und wird ohne entsprechende Abreden nicht durch erneute Überlassung der Räume an den Mieter gehemmt oder unterbrochen.
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