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Urteil Keine Mieterhöhung wegen Irrtums über die Mietfläche
Schlagworte
Keine Mieterhöhung wegen Irrtums über die Mietfläche
Leitsatz
Ist in einem Geschäftsraummietvertrag eine Größe von ca. 87 m2 angegeben, für die der Mieter eine bestimmte Miete zu zahlen hat, kann der Vermieter nicht eine erhöhte Miete mit der Begründung verlangen, die Mietfläche betrage in Wahrheit 107 m2.
(Leitsatz der Redaktion)
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