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  1. V ZR 468/99 - Klageantrag auf Abschluß eines Hauptvertrages in Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vorvertrag; Klage auf Angebotsabgabe; unvollständiger Vorvertrag mit Verweis auf Drittkaufverträge
    Leitsatz: a) Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen. b) Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.
    BGH
    12.01.2001
  2. 24 W 55/01 - Hauswartdienste als Reallast auf einem Wohnungseigentum
    Leitsatz: 1. Verweist die Teilungserklärung wegen der Hauswartdienste auf den jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Wohnung und wird dabei auf eine genau bezeichnete Bestimmung in dem Abschnitt "Gemeinschaftsordnung" verwiesen, die aber nach Antrag und Eintragungsbewilligung ausdrücklich nicht Gegenstand des Sondereigentums werden soll, so kommt eine Auslegung der Hauswartdienste als "ewige" Reallast dieses Wohnungseigentums nicht in Betracht. 2. Selbst wenn der Wohnungseigentümer sich die Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich der Übernahme der Hauswartdienste zwar nicht als Teil der Gemeinschaftsordnung, aber im Hinblick auf die Übernahme der Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung in dem Kaufvertrag über die Wohnung entgegenhalten lassen müßte (BayObLG NZM 2001, 753 = ZMR 2001, 210), gilt dies nicht, wenn widersprüchlich nach einer anderen Regelung der Gemeinschaftsordnung ausdrücklich auch die Hauswartkosten nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel umgelegt werden sollen.
    KG
    17.12.2001
  3. 25 W 220/01 - Räumungsvollstreckung gegen Dritten
    Leitsatz: Wenn der Räumungsschuldner ohne Kenntnis des Gläubigers den Besitz an einen Dritten überträgt, ist die Räumungsvollstreckung auch gegenüber dem Dritten zulässig. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    11.12.2001
  4. 24 U 17/01 - Wechsel der Vertragsparteien nur bei klarer Vereinbarung
    Leitsatz: Die konkludente Entlassung eines Mieters aus dem Mietverhältnis bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Mieters setzt ein unzweideutiges Verhalten aller drei Vertragsbeteiligten voraus.
    OLG Düsseldorf
    11.12.2001
  5. 22 U 6421/00 - Vollvermietung des Einkaufszentrums keine Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Übliche Anpreisungen des Vermieters über die Vollvermietung des Einkaufszentrums stellen keine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie dar; auch eine Herabsetzung der Miete wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    29.11.2001
  6. 9 U 186/01 - Nachträgliche Mangelkenntnis; vorbehaltlose Zahlung der Miete; Wegfall von Minderungsrechten und Schadensersatzansprüchen
    Leitsatz: Die bisherige allgemeine Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 539 BGB a. F. (Verlust des Minderungsrechtes durch vorbehaltlose Mietzahlung über einen längeren Zeitraum trotz Kenntnis eines nach Übergabe der Mietsache entstandenen Mangels) gilt auch für die Anwendung des § 536 b BGB in der Fassung des zum 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetzes.
    OLG Naumburg
    27.11.2001
  7. 24 W 20/01 - Beeinträchtigung eines Sondereigentümers durch eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht; Passivlegitimation des Verwalters; Verwalterhaftung
    Leitsatz: 1. Führt eine vom Verwalter ohne Eigentümerbeschluß angeordnete Art der Instandsetzung zu einer individuellen Beeinträchtigung eines Sondereigentümers oder Sondernutzungsberechtigten, hat dieser gegen den Verwalter einen Individualanspruch auf Beseitigung der Störung (hier: Verkleinerung des Pkw-Stellplatzes durch Rohrführung). 2. Der Verwalter persönlich kann aber nur auf die durch sein Vorgehen ohne Eigentümerbeschluß verursachten Mehrkosten in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Instandsetzung besondere Kosten verursacht hätte und von den Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung hätte festgelegt werden müssen (hier: Bauarbeiten unter der Fundamentsohle).
    KG
    26.11.2001
  8. 24 W 50/01 - Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß zur Ausfüllung der Teilungserklärung; Kostenverteilung und Fläche von Kellerräumen
    Leitsatz: 1. Sieht die Teilungserklärung eine Verteilung der Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage nach anteiligen Wohn- bzw. Nutzflächen einschließlich der Kellerräume ausdrücklich vor, beschließen die Wohnungseigentümer zunächst bestandskräftig die genaue Vermessung und sodann bestandskräftig die genaue Festlegung der anteiligen Wohn- und Nutzflächen, ist dieser Verteilungsschlüssel der Jahresabrechnung zugrunde zu legen. 2. Die Einrede, die Kellerflächen dürften nur zu 25 % mitberücksichtigt werden, kann nicht in dem Verfahren über die gerichtliche Ersetzung der Jahresabrechnung gebracht werden.
    KG
    26.11.2001
  9. 24 W 6774/00 - Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft; Neuverteilung von Gemeinschaftsräumen
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer und ohne Ermächtigung der Gemeinschaft gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Dem Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegengehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen keine Vereinbarung zustande kommen kann. 3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so daß er aus dem Mietverhältnis auch nicht länger die Befugnis zur Kellernutzung ableiten kann.
    KG
    26.11.2001
  10. 20 U 3584/00 - Mietausfall als Kündigungsfolgeschaden nach Anschlußvermietung
    Leitsatz: Der Vermieter kann keinen Mietausfall als Kündigungsfolgeschaden für die Zeit nach einer Anschlußvermietung verlangen, wenn der Mieter nach dem Vertrag (nur) bis zur Weitervermietung für den Mietausfall haften sollte. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    22.11.2001