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Urteil Mietausfall als Kündigungsfolgeschaden nach Anschlußvermietung
Schlagworte
Mietausfall als Kündigungsfolgeschaden nach Anschlußvermietung
Leitsatz
Der Vermieter kann keinen Mietausfall als Kündigungsfolgeschaden für die Zeit nach einer Anschlußvermietung verlangen, wenn der Mieter nach dem Vertrag (nur) bis zur Weitervermietung für den Mietausfall haften sollte. (Leitsatz der Redaktion)
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