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Urteil Räumungsvollstreckung gegen Dritten
Schlagworte
Räumungsvollstreckung gegen Dritten
Leitsatz
Wenn der Räumungsschuldner ohne Kenntnis des Gläubigers den Besitz an einen Dritten überträgt, ist die Räumungsvollstreckung auch gegenüber dem Dritten zulässig. (Leitsatz der Redaktion)
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