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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 652)

  1. 1 A 10382/01.OVG - Keine Nachbarklage gegen Mobilfunkstation
    Leitsatz: 1. Bisher existiert kein wissenschaftlicher Nachweis, wonach die Grenzwerte der 26. BImSchV unzulänglich sind. 2. Die Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine Mobilfunkstation, die die Grenzwerte im Betrieb einhält, ist deshalb unbegründet. 3. Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor bezüglich des Kausalzusammenhangs zwischen dem Betrieb der Mobilfunkstation und den gesundheitlichen Beschwerden des Kl., kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht in Betracht (Ausforschungsbeweis).
    OVG Rheinland-Pfalz
    20.08.2001
  2. 1 A 11232/98.OVG - Errichtung von Mobilfunksendern in der Anbauverbotszone entlang der Autobahn
    Leitsatz: 1. Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit kann es geboten sein, eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage zu erteilen, die einen Mindestabstand von 40 m zur Autobahn unterschreitet. 2. Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit ist eine Versorgungslücke zu vermeiden, da nicht nur Polizei und Notdienste erreichbar sein müssen; auch die zukünftige mobilfunkgestützte Verkehrslenkung ist zu berücksichtigen.
    OVG Rheinland-Pfalz
    15.03.2001
  3. 7 B 873/01 - Keine Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage
    Leitsatz: Es gibt derzeit keinen Anhaltspunkt dafür, daß beim Betrieb einer Mobilfunksendeanlage trotz Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV Gesundheitsschäden drohen.
    OVG Münster
    06.08.2001
  4. 2 L 103/00 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit bei Nichterteilung einer Bescheinigung über Rehabilitierungsantrag; Ersetzung der Bescheinigung über Rehabilitierungsantrag
    Leitsatz: Im Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung kann nicht inzident eine nicht ausgestellte Bescheinigung über einen Rehabilitierungsantrag vom Gericht ersetzt werden. Das Gericht kann auch nicht überprüfen, ob die Versagung der Ausstellung einer solchen Genehmigung rechtswidrig war.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    21.02.2001
  5. 1 O 2761/00 - Kein Anspruch des Mieters auf behördliches Einschreiten gegen Mobilfunkanlage
    Leitsatz: 1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV erscheint der Eintritt gesundheitlicher Nachteile nach derzeitigem Erkenntnisstand derart unwahrscheinlich, daß ein etwa noch verbleibendes Restrisiko vernachlässigt werden darf. 2. Die geplante Novellierung dieser Grenzwerte soll nicht neuere wissenschaftliche Erkenntnisse umsetzen, sondern die unterschiedlichen Grenzwerte in der EU harmonisieren.
    OVG Lüneburg
    19.01.2001
  6. 4 B 42/01.Z. - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Rehabilitierungsantrag; Verfügungssperre
    Leitsatz: 1. Eine Grundstücksverkehrsgenehmigung kann nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVO erteilt werden, auch wenn das vermögensrechtliche Verfahren bestandskräftig abgeschlossen ist, sofern zwischenzeitlich beim Vermögensamt gestellte Anträge nach § 1 Abs. 7 VermG von der Tatbestandswirkung oder Rechtskraft der verfahrensbeendenden Entscheidung nicht mitumfaßt werden. Insofern sind die Grundsätze zum Wiederaufgreifen des Verfahrens (vgl. BVerwG ZOV 1998, 67) nicht anwendbar. 2. Nach § 1 Abs. 7 VermG gestellte Anträge, welche sich ihrerseits lediglich auf anderweitig gestellte Anträge auf Rehabilitierung beziehen, lösen wegen der in § 1 Abs. 7 VermG angelegten Zweistufigkeit des Verfahrens keine Verfügungssperre nach § 3 Abs. 3 VermG aus. Sie stehen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht entgegen, da sie - zur Zeit - offensichtlich unbegründet im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO sind. 3. Die nach § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO erforderliche Prüfung des vermögensrechtlichen Anspruchs auf eine offensichtliche Unbegründetheit fällt nicht schon deshalb negativ aus, weil aufklärungsbedürftige Tatsachen oder klärungsbedürftige Rechtsfragen hinsichtlich der Ansprüche nach anderen Gesetzen als dem Vermögensgesetz verbleiben.
    OVG Land Brandenburg
    10.09.2001
  7. 8 D 84/00.G - Bodenordnungsverfahren; Baulichkeiteneigentum; Antragsbefugnis für Nebengebäude; Nebengebäude
    Leitsatz: "Baulichkeiteneigentum" nach § 296 ZGB begründet keine Antragsbefugnis zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens nach § 64 LwAnpG (im Anschluß an BGH, RdL 1994, 26 f.). Die Antragsbefugnis kann für Nebengebäude auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung von § 5 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG hergeleitet werden.
    OVG Brandenburg
    08.11.2001
  8. OVG 8 D 6/99.G - Gebäudeeigentum; Neuerrichtung; Altbausubstanz
    Leitsatz: 1. Die Entstehung gesonderten Gebäudeeigentums nach dem LPGG/82 erforderte eine Neuerrichtung ohne Verwendung von Altbausubstanz von wesentlicher Bedeutung; eine wertmäßige Betrachtung i. S. v. § 12 Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist nicht maßgebend (im Anschluß an BVerwG VIZ 2000, 35; VIZ 1998, 570). 2. Nach Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB i. d. F. des Grundstücksrechtsänderungsgesetzes vom 2. November 2000 ist auch bei ehemals volkseigenen Grundstücken die Neuerrichtung seitens der LPG für die Entstehung des Gebäudeeigentums maßgebend (anders BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 26.98 -, RdL 1999, 318, zu Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB a. F.). 3. Der vermögensrechtliche Rückübertragungsbescheid läßt das bestehende Gebäudeeigentum grundsätzlich unberührt.
    OVG Brandenburg
    25.01.2001
  9. OVG 2 N 15.01 - Werbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten
    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 BauO Bln, wonach u. a. in allgemeinen Wohngebieten Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig sind, ist nicht etwa deshalb zu beanstanden, weil nach § 11 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln unter bestimmten Voraussetzungen auf öffentlichen Straßen und an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs auch andere Werbeanlagen zugelassen werden können. 2. Aus der Zulassung von Werbeanlagen am Stadtbahnviadukt kann zugunsten der Aufstellung einer Mega-Light-Werbeanlage in dem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet nichts hergeleitet werden. 3. Zur Frage der Funktionslosigkeit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets im übergeleiteten Bebauungsplan.
    OVG Berlin
    27.11.2001
  10. OVG 2 B 12.98 - Wasserrecht; Steganlage; Genehmigungspflicht; Röhrichtschutz; Schutz von Landschaftsteilen; Beseitigungsanordnung; Duldung; Bestandsschutz; Gleichheitssatz
    Leitsatz: 1. In der mit dem Nichtvollzug einer Beseitigungsanordnung verbundenen zeitweisen Duldung einer nicht genehmigten Steganlage liegt keine Genehmigungserteilung. 2. Bei einem Verstoß gegen das Röhrichtschutzgesetz kommt wegen einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit die Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung für die Errichtung einer Steganlage regelmäßig nicht in Betracht. 3. Die Ermächtigung zum Erlaß einer Beseitigungsanordnung räumt der Behörde ein intendiertes Ermessen ein, das schon bei formeller Illegalität in aller Regel ein Einschreiten fordert und rechtfertigt. 4. Schreitet die Wasserbehörde bei mehreren nicht genehmigten Steganlagen in einem Röhrichtgürtel zunächst nur gegen diejenigen Steginhaber ein, die ohne Genehmigung an Stelle eines nicht genehmigten baufälligen Steges eine neue Steganlage errichten, dann liegt darin kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
    OVG Berlin
    04.09.2001