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Urteil Keine Nachbarklage gegen Mobilfunkstation


Schlagworte

Keine Nachbarklage gegen Mobilfunkstation

Leitsätze

1. Bisher existiert kein wissenschaftlicher Nachweis, wonach die Grenzwerte der 26. BImSchV unzulänglich sind.

2. Die Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine Mobilfunkstation, die die Grenzwerte im Betrieb einhält, ist deshalb unbegründet.

3. Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor bezüglich des Kausalzusammenhangs zwischen dem Betrieb der Mobilfunkstation und den gesundheitlichen Beschwerden des Kl., kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht in Betracht (Ausforschungsbeweis).

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