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Urteil Keine Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage
Schlagworte
Keine Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage
Leitsatz
Es gibt derzeit keinen Anhaltspunkt dafür, daß beim Betrieb einer Mobilfunksendeanlage trotz Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV Gesundheitsschäden drohen.
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