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Suchergebnis Urteilssuche (341 - 350 von 652)
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67 S 475/00 - Minderungsquote für feuchten KellerLeitsatz: Bei der Berechnung der Minderung ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen (hier: Minderung von 10 % für feuchten Keller bei einer Wohnfläche von 99,59 m2 und einer Gesamtnutzfläche von 135,63 m2).LG Berlin14.06.2001
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62 S 576/00 - Einzelheiten zur Orientierungshilfe des Mietspiegels 2000Leitsatz: 1. Das Fehlen der Beheizbarkeit der Küche ist bei Altbauten im Westen nicht wohnwertmindernd. 2. Die Kammer bleibt bei ihrer ständigen Rechtsprechung, wonach ein fehlender Balkon nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen ist. 3. Die Wohnung gilt auch dann als beheizbar, wenn die Heizung vom Mieter betrieben wird.LG Berlin14.06.2001
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64 S 13/01 - Kündigungsrecht bei Verweigerung der Untervermietungserlaubnis; Benennung eines konkreten UntermietersLeitsatz: Bei genereller Verweigerung der Untervermietung kann der Mieter auch dann kündigen, wenn er einen konkreten Untermietinteressenten nicht benannt hat.LG Berlin12.06.2001
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62 S 570/00 - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund auch gegenüber schuldunfähiger Mieterin; Hausfriedensstörung; SuizidgefahrLeitsatz: 1. Stört eine schuldunfähige Mieterin den Hausfrieden fortgesetzt erheblich, kann das Mietverhältnis fristlos wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung gekündigt werden (Bestätigung von AG Wedding GE 2001, 143). 2. Eine Selbstmorddrohung in der mündlichen Verhandlung hindert die Verurteilung zur Räumung nicht.LG Berlin11.06.2001
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62 T 52/01 - Beschwerdewert und Gebührenwert unterschiedlich zu berechnenLeitsatz: 1. Der Beschwerdewert (Berufungsstreitwert) ist bei einer Instandsetzungsklage des Mieters nach § 9 ZPO auf der Basis der Nettokaltmiete zu berechnen (fiktiver Minderungsbetrag x 42). 2. Demgegenüber ist nach der Wertung des § 16 GKG der Gebührenstreitwert nach der Jahresmiete zu berechnen (fiktive Minderung x 12).LG Berlin11.06.2001
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62 S 407/00 - Mieterhöhungsverlangen; zugesicherte Wohnfläche; Fotokopie bei Urkundenbeweis nicht ausreichendLeitsatz: 1. Der Urkundenbeweis wird durch Vorlage der Urkunde in Urschrift angetreten, wobei bei öffentlichen Urkunden eine beglaubigte Abschrift genügt; die Vorlage einer Fotokopie reicht grundsätzlich nicht. 2. Für die Mieterhöhung ist die vereinbarte Wohnungsgröße zugrunde zu legen, jedenfalls dann, wenn die im Mietvertrag festgelegte Fläche geringer als die tatsächliche ist.LG Berlin07.06.2001
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64 S 599/00 - Unwirksame Schönheitsreparaturenklauseln; Fristenklausel; Verzicht auf Schönheitsreparaturen bei Mietbeginn und Verpflichtung zur Renovierung nach ModernisierungLeitsatz: Die an sich zulässige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist dann unwirksam, wenn eine Vielzahl von unwirksamen Zusatzklauseln im Vertrag enthalten ist (Fristenplan unabhängig vom Anfangszustand der Wohnung, Schönheitsreparaturen auch nach Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, Verzicht des Mieters auf Schönheitsreparaturen zu Beginn des Mietverhältnisses, Verpflichtung zur Renovierung bei Beendigung des Mietverhältnisses in jedem Fall).LG Berlin29.05.2001
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67 S 443/00 - Gebrauchsüberlassung an Dritte; außerordentliches Kündigungsrecht bei generell verweigerter UntermieterlaubnisLeitsatz: Der Wohnraummieter hat keinen Anspruch auf eine generelle, nicht personenbezogene Untermieterlaubnis. Verweigert jedoch der Vermieter ganz generell die Untermieterlaubnis unabhängig davon, daß der Mieter keinen konkreten Untermieter genannt hat, kann der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 540 BGB in Anspruch nehmen.LG Berlin28.05.2001
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67 S 457/00 - Unwirksame Schönheitsreparaturenklausel bei zu kurzem FristenplanLeitsatz: Die formularmäßige Vereinbarung, wonach der Mieter alle vier Jahre Anstricharbeiten auszuführen hat, benachteiligt den Mieter unangemessen mit der Folge, daß die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist.LG Berlin28.05.2001
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29. O. 259/99 - Verrechnung von Teilzahlungen auf BetriebskostenvorschüsseLeitsatz: Bei Teilzahlungen von Mietern ohne Leistungsbestimmung über einen Teil der geschuldeten Miete ist die Leistung zunächst auf Betriebskostenvorschüsse anzurechnen.LG Berlin22.05.2001