« zurück zur Suche
Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; zugesicherte Wohnfläche; Fotokopie bei Urkundenbeweis nicht ausreichend
Leitsätze
1. Der Urkundenbeweis wird durch Vorlage der Urkunde in Urschrift angetreten, wobei bei öffentlichen Urkunden eine beglaubigte Abschrift genügt; die Vorlage einer Fotokopie reicht grundsätzlich nicht.
2. Für die Mieterhöhung ist die vereinbarte Wohnungsgröße zugrunde zu legen, jedenfalls dann, wenn die im Mietvertrag festgelegte Fläche geringer als die tatsächliche ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat