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Urteil Kündigungsrecht bei Verweigerung der Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Kündigungsrecht bei Verweigerung der Untervermietungserlaubnis; Benennung eines konkreten Untermieters
Leitsatz
Bei genereller Verweigerung der Untervermietung kann der Mieter auch dann kündigen, wenn er einen konkreten Untermietinteressenten nicht benannt hat.
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