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Urteil Verrechnung von Teilzahlungen auf Betriebskostenvorschüsse
Schlagworte
Verrechnung von Teilzahlungen auf Betriebskostenvorschüsse
Leitsatz
Bei Teilzahlungen von Mietern ohne Leistungsbestimmung über einen Teil der geschuldeten Miete ist die Leistung zunächst auf Betriebskostenvorschüsse anzurechnen.
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