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V ZB 16/95 - Wohngeldvorschuss; Haftung des ausgeschiedenen WohnungseigentümersLeitsatz: Der ausgeschiedene Wohnungseigentümer haftet auch nach einer nach seinem Ausscheiden beschlossenen Jahresabrechnung den anderen Wohnungseigentümern weiter aus dem Wirtschaftsplan für die Wohngeldvorschüsse, welche während des Zeitraums, als er Wohnungseigentümer war, fällig geworden sind.BGH30.11.1995
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LwZR 3/95 - LPG -Haftung; Kreispachtgeschädigter; Schadensersatzanspruch; Schadenseintritt; Schadenshöhe; Kausalität; Beweislast; Erhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Indiz für PflichtverletzungLeitsatz: a) Ein Kreispachtgeschädigter hat im Schadensersatzprozeß gegen das LPG Nachfolgeunternehmen die Pflichtverletzung der LPG, den Schadenseintritt und die Schadenshöhe sowie die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden zu beweisen. b) Hat die LPG Gebäude genutzt, ohne im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung erforderliche Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, so indiziert dies eine Pflichtverletzung. Das Unternehmen hat demgegenüber zu beweisen, daß die Instandhaltung trotz Ausnutzung aller Möglichkeiten nicht durchgeführt werden konnte.BGH08.12.1995
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IX ZR 34/95 - Zwangshypothek; Unwirksamkeit bei Eröffnung der Gesamtvollstreckung über Schuldnervermögen; LöschungsbewilligungLeitsatz: a) Mit der Eintragung einer Zwangshypothek auf einem Grundstück des Schuldners ist die Vollstreckungsmaßnahme erst eingeleitet im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. b) Die Zwangshypothek wird mit der Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Schuldners den Gesamtvollstreckungsgläubigern gegenüber unwirksam. Der Verwalter darf von der ihm zu erteilenden Löschungsbewilligung nur Gebrauch machen, soweit dies zur Verwertung des Grundstücks im Rahmen der Gesamtvollstreckung notwendig ist.BGH03.08.1995
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IX ZR 213/94 - Notarhaftung; Grundbucheinsicht durch HilfspersonenLeitsatz: Der Notar haftet für das Verschulden von Hilfspersonen bei der Grundbucheinsicht wie für eigenes.BGH23.11.1995
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IX ZR 122/94 - Notarhaftung; Belehrung über Nutzung nur als Wochenendgrundstück; Primärhaftung bei Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung gegen anderen Schädiger; SubsidiaritätsklauselLeitsatz: 1. Muß der Notar bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über ein "Hausgrundstück" davon ausgehen, daß die Käufer das Grundstück zum ständigen Bewohnen erwerben wollen, hat er sie grundsätzlich zu warnen, falls er erfährt, daß das Grundstück baurechtlich nur als Wochenendgrundstück genutzt werden darf. 2. Verzichtet der durch eine fahrlässige Pflichtverletzung des Notars Geschädigte in einem mit einem anderen Schädiger abgeschlossenen Vergleich teilweise auf Schadensersatzansprüche, kann sich der Notar auf die Subsidiarität seiner Haftung nicht berufen, wenn dem Geschädigten die weitere Rechtsverfolgung gegenüber dem anderen Schädiger nicht zuzumuten war.BGH22.06.1995
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IX ZR 104/94 - Notarhaftung; Prüfung der von den Beteiligten vorgelegten UnterlagenLeitsatz: Der Urkundsnotar hat sich über den Inhalt der von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen zu unterrichten und diesen bei der Errichtung der erbetenen Urkunde zu berücksichtigen, soweit dies die Klärung derjenigen Tatsachen erfordert, die für die Errichtung einer wirksamen, dem Willen der Beteiligten entsprechenden Urkunde bedeutsam sind.BGH19.10.1995
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IX ZB 80/94 - Rückerstattungsanspruch; Verweisung von einem Zivil- an ein VerwaltungsgerichtLeitsatz: 1. Neue rückerstattungsrechtliche Ansprüche können ungeachtet der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bundesrückerstattungsgesetzes auf das Beitrittsgebiet grundsätzlich nur auf das Vermögensgesetz und das NS Verfolgtenentschädigungsgesetz gestützt werden. 2. Die Verweisung von einem Zivil- an ein Verwaltungsgericht kommt nicht in Betracht, wenn ein rückerstattungsrechtlicher Anspruch allein auf das Bundesrückerstattungsgesetz gestützt und in dem bisherigen Verfahren nicht geprüft wurde, ob der Anspruch nach dem Vermögens- und dem NS Verfolgtenentschädigungsgesetz begründet ist.BGH03.08.1995
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IV ZR 83/95 - Treuhandvertrag; Devisenrechtsverstoß; Vertrag über den Nachlaß eines noch lebenden DrittenLeitsatz: Wer für eine Gegenleistung Treugut übernommen hat, um Devisenbestimmungen der ehemaligen DDR, die dem Vertragspartner nachteilig waren, in dessen Interesse zu umgehen, kann nach Aufhebung dieser Bestimmungen nach Treu und Glauben nicht geltend machen, der Treuhandvertrag sei wegen Verstoßes gegen das frühere Devisenrecht nichtig. Für Verträge über den Nachlaß eines noch lebenden Dritten, die nach dem Zivilgesetzbuch der ehemaligen DDR zu beurteilen sind, gilt § 312 Abs. 1 BGB auch nicht mittelbar über die Generalklausel der Nichtigkeit von Geschäften, die mit der sozialistischen Moral nicht zu vereinbaren sind (§ 68 Abs. 1 Nr. 2 ZGB). Solche Verträge können aber nach dieser Generalklausel unwirksam sein, wenn sie sich im Einzelfall etwa als verwerfliche Spekulation auf den Tod eines anderen darstellen oder dessen Testierfreiheit einengen.BGH25.10.1995
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III ZR 81/95 - Staatlicher Verwalter; Auskunftserteilungs- und Rechnungslegungsanspruch des Eigentümers gegen staatlichen VerwalterLeitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einem einzelnen Miteigentümer eines Grundstücks gegen dessen Verwalter ein Individualanspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung zusteht.BGH07.12.1995
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III ZR 58/94 - Aufbauenteignung; Baulandenteignung; fehlgeschlagene Enteignung; Rückabwicklung fehlgeschlagener EnteignungLeitsatz: Keine Rückabwicklung einer auf das Aufbaugesetz oder das Baulandgesetz der DDR gestützten, fehlgeschlagenen Enteignung, wenn das mit der Enteignung beabsichtigte Vorhaben vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig aufgegeben worden war. (Leitsatz der Redaktion)BGH23.02.1995