Urteil LPG -Haftung
Schlagworte
LPG -Haftung; Kreispachtgeschädigter; Schadensersatzanspruch; Schadenseintritt; Schadenshöhe; Kausalität; Beweislast; Erhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Indiz für Pflichtverletzung
Leitsätze
a) Ein Kreispachtgeschädigter hat im Schadensersatzprozeß gegen das LPG Nachfolgeunternehmen die Pflichtverletzung der LPG, den Schadenseintritt und die Schadenshöhe sowie die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden zu beweisen.
b) Hat die LPG Gebäude genutzt, ohne im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung erforderliche Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, so indiziert dies eine Pflichtverletzung. Das Unternehmen hat demgegenüber zu beweisen, daß die Instandhaltung trotz Ausnutzung aller Möglichkeiten nicht durchgeführt werden konnte.
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