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4 W -RE- 61/95 - Rechtsentscheid; Abweichung; Divergenzvorlage; Entscheidungserheblichkeit; Räumungsklage; Mietermehrheit; Auszug eines MietersLeitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht. 2. Eine Divergenzvorlage wegen Abweichung vom Rechtsentscheid des OLG Schleswig würde unter anderem voraussetzen, daß nach dem Sachverhalt der Mitmieter den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hatte. (Zu 2.: Leitsatz der Redaktion)OLG Koblenz05.05.1995
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5 U 1747/94 - Sittenwidrige Schädigung; Vorsatz; Schädigungsabsicht; Grundstückskauf; RechtsanwaltLeitsatz: Ein Rechtsanwalt begeht eine sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB, wenn er als Bevollmächtigter einer ausländischen Gesellschaft dergestalt Grundstücksgeschäfte abschließt, daß er eine Baulandparzelle (1.438 qm) von einer Ortsgemeinde zu einem Quadratmeterpreis von 102 DM (16.3.1990) ankauft und hiervon eine Teilparzelle (214 qm) gut fünf Monate später (24.8.1990) an ein finanziell schwaches Ehepaar zu einem Quadratmeterpreis von 466,35 DM (also mehr als 400 % über dem marktüblichen Preis gemäß Sachverständigengutachten) verkauft.OLG Koblenz26.10.1995
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5 U 324/95 - Schadensersatz; ausschließliche Zuständigkeit; Amtsgericht; Mietvertrag; Verkehrssicherungspflicht; Treppenhaus; BeleuchtungLeitsatz: 1. Stützt ein Verletzter seinen Schadensersatzanspruch beim Landgericht hinsichtlich eines Körperschadens sowohl auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten wie auf die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, so ist nach der Neufassung des § 17 Abs. 2 GVG trotz § 23 Nr. 2 a GVG (ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für mietvertragliche Ansprüche) das Landgericht zur Prüfung des Sachverhaltes unter allen rechtlichen Gesichtspunkten (Fall der Anspruchsgrundlagenkonkurrenz) verpflichtet (Anschluß an BGH NJW 1991, 1686; 1993, 1799, 1800). 2. Leuchtet die Treppenhausbeleuchtung nur 20 Sekunden, so verletzt der Hauseigentümer (Vermieter) die Verkehrssicherungspflicht.OLG Koblenz12.10.1995
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3 ReMiet 1/95 - Mieterhöhung; befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; KündigungLeitsatz: Das Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1 Satz 3 2. Alternative MHG betrifft nicht den Fall, daß sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis entsprechend einer im Mietvertrag vereinbarten Verlängerungsklausel mangels Kündigung fortsetzt, auch wenn der Verlängerungszeitraum im Mietvertrag auf eine Zeit von mehr als einem Jahr festgesetzt ist (Anschluß an Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.8.1981 - 3 W RE - 66/81 -).OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat27.11.1995
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30 REMiet 1/95 - Nachmieter; Kündigungsfrist; vorzeitige Entlassung aus MietvertragLeitsatz: Der Vermieter einer Wohnung handelt auch unter den seit 1990 herrschenden Wohnungsmarktbedingungen grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn er den vorzeitig räumenden Mieter bis zum Ende der vereinbarten Vertragszeit auf Mietzahlung in Anspruch nimmt. Nur wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich überragt, muß ihn der Vermieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Karlsruhe vom 20. März 1981, RES § 552 Nr. 3).OLG Hamm22.08.1995
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30 REMiet 3/94 - Zustimmung zur Mieterhöhung; Wartefrist; keine Wartefrist für Mieterhöhung nach Wegfall der Preisbindung bei Modernisierungserhöhung während der PreisbindungLeitsatz: Verlangt der Vermieter ehemals preisgebundenen Wohnraums nach Wegfall der Preisbindung vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung gemäß § 2 MHG, dann gilt auch für ihn die einjährige Wartefrist gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dieser Vorschrift, und zwar bezogen auf die letzte Erhöhung der Kostenmiete; außer Betracht bleiben Kostenmieterhöhungen, die auf den gleichen Gründen beruhen wie Mieterhöhungen gemäß §§ 3 bis 5 MHG.OLG Hamm15.03.1995
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7 U 171/94 - Umweltfehler; Mangel; Fehler der Mietsache; Geschäftsraummiete; Mietminderung; vertragsgemäßer GebrauchLeitsatz: 1. Beeinträchtigungen des Zugangs zu einem vermieteten Geschäftslokal durch Begleiterscheinungen der Drogenszene infolge einer im Nachbarhause eröffneten Drogenberatungsstelle mit Drogenberatungscafé können ungeachtet der baurechtlichen Zulässigkeit dieser Einrichtung und ohne Verschulden des Vermieters einen Fehler des Mietobjekts i. S. von § 537 BGB begründen (im vorliegenden Fall Minderung um 50 % bejaht). 2. In einem solchen Fall ist die Minderung nicht analog § 539 BGB ausgeschlossen, wenn der Mieter den ungekürzten Mietzins nach Eröffnung der Drogenberatung noch sechs Monate lang rügelos zahlt. Dem Geschäftsraummieter ist bei einem derartigen Fehler, dessen Ausmaß und dessen Auswirkungen Veränderungen unterworfen sein können, eine längere Überlegungsfrist zuzubilligen, innerhalb derer er beobachten kann, wie sich die Störungen auf seinen Geschäftsbetrieb auswirken. 3. Jedenfalls bei der Geschäftsraummiete ist der Minderungsbetrag ausgehend von der Gesamtmiete einschließlich der Vorauszahlungen auf Betriebskosten und Heizkosten zu ermitteln.OLG Hamm24.10.1995
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21 U 204/93 - Betriebskostenvereinbarung; Betriebskostenabwälzung durch Formularvertrag; Betriebskostenvorschüsse; Erhöhung der BetriebskostenvorschüsseLeitsatz: 1. Die Bezugnahme auf die Zweite Berechnungsverordnung reicht für die Abwälzung der Betriebskosten jedenfalls dann aus, wenn das Vertragsformular vom Mieter gestellt wurde. 2. Eine Erhöhung der Betriebskostenvorschüsse kann nur aufgrund einer Abrechnung verlangt werden, wenn im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist. (Leitsätze der Redaktion)OLG Frankfurt am Main25.01.1995
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10 U 44/95 - vertragswidriger Gebrauch; Unterlassungsanspruch; einstweilige VerfügungLeitsatz: Die teilweise Nutzung eines zum Betrieb eines Friseursalons vermieteten Ladenlokals zum Verkauf von Sportartikeln rechtfertigt keinen im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruch des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs.OLG Düsseldorf29.06.1995
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8 U 188/94 - Umwandlung; Kommunale Wohnungsverwaltungsgesellschaft; Rechtsnachfolger; Funktionsnachfolger; VermögensübernahmeLeitsatz: Die nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes gegründete Kommunale Wohnungsverwaltungsgesellschaft ist weder Rechts- noch Funktionsnachfolger des früheren staatlichen Wohnungsverwaltungsbetriebes; auch eine Vermögensübernahme liegt nicht vor.OLG Dresden10.05.1995