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Urteil vertragswidriger Gebrauch
Schlagworte
vertragswidriger Gebrauch; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung
Leitsatz
Die teilweise Nutzung eines zum Betrieb eines Friseursalons vermieteten Ladenlokals zum Verkauf von Sportartikeln rechtfertigt keinen im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruch des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs.
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