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Urteil Umwandlung
Schlagworte
Umwandlung; Kommunale Wohnungsverwaltungsgesellschaft; Rechtsnachfolger; Funktionsnachfolger; Vermögensübernahme
Leitsatz
Die nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes gegründete Kommunale Wohnungsverwaltungsgesellschaft ist weder Rechts- noch Funktionsnachfolger des früheren staatlichen Wohnungsverwaltungsbetriebes; auch eine Vermögensübernahme liegt nicht vor.
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