Urteil Nachmieter
Schlagworte
Nachmieter; Kündigungsfrist; vorzeitige Entlassung aus Mietvertrag
Leitsätze
Der Vermieter einer Wohnung handelt auch unter den seit 1990 herrschenden Wohnungsmarktbedingungen grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn er den vorzeitig räumenden Mieter bis zum Ende der vereinbarten Vertragszeit auf Mietzahlung in Anspruch nimmt.
Nur wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich überragt, muß ihn der Vermieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Karlsruhe vom 20. März 1981, RES § 552 Nr. 3).
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