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1 W 1032/15 - Nicht genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei Antragstellung vor dem 3. März 2015Leitsatz: Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in Berliner Milieuschutzgebieten bedarf keiner Genehmigung nach der Berliner Umwandlungsverordnung, wenn der Antrag auf Teilung bereits vor dem 3. März 2015 beim Grundbuchamt gestellt worden ist; eine erst später erteilte und nachgereichte Abgeschlossenheitsbescheinigung ändert daran nichts. (Leitsatz der Redaktion)KG05.01.2016
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8a C 205/15 - Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziertLeitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.2. Welcher Mietspiegel anwendbar ist, richtet sich nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding06.01.2016
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2-13 T 152/15 - Klage auf Einberufung der EigentümerversammlungLeitsatz: Der Streitwert einer Verpflichtungsklage gegen den Verwalter, eine Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Sanierung der Terrassen/Balkone“ einzuberufen, ist erheblich geringer als bei einer vergleichbaren Beschlussmängelklage nach Beschlussfassung über eine derartige Verwaltungsmaßnahme. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main06.01.2016
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67 S 402/15 - Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils zur Duldung von ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines erstinstanzlichen Urteils, das die Verurteilung des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zum Gegenstand hat, richtet sich nicht nach den §§ 708 Nr. 7, 711 ZPO, sondern entweder nach den §§ 708 Nr. 11, 711 oder nach § 709 ZPO. Zur Bemessung des Gegenstandes der Verurteilung i.S.d. § 708 Nr. 11 ZPO ist dabei zumindest der Jahresbetrag der zu erwartenden Mieterhöhung zugrunde zu legen. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Berlin07.01.2016
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1 W 1039/15 - Zwangsvollstreckung durch InsolvenzverwalterLeitsatz: Ist dem Insolvenzverwalter unter Bezugnahme auf §§ 93 InsO, 727 ZPO eine Vollstreckungsklausel erteilt worden, kann der Nachweis der Zustellung dieser Klausel nebst öffentlich beglaubigter Abschrift der Bestallungsurkunde zur Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ausreichend sein. (Nichtamtlicher Leitsatz)KG07.01.2016
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8 U 205/15 - Kündigungsgrund entfällt nur bei Ausgleich auf Heller und PfennigLeitsatz: Ein einmal gegebener Kündigungsgrund entfällt nur dann, wenn der Verzug vor Wirksamwerden der Kündigung durch vollständige Zahlung des gesamten Mietrückstandes beseitigt wird; es ist also nicht erforderlich, dass bei Ausspruch der Kündigung noch die die Kündigung rechtfertigenden Verzugsvoraussetzungen vollen Umfangs gegeben sind. (Nichtamtlicher Leitsatz)KG07.01.2016
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3 U 131/13 - Gewerbliche Zwischenvermietung bei Einbeziehung nahestehender Dritter, Wirkung einer späteren Genehmigung einer unerlaubten UntervermietungLeitsatz: 1. Ein Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen besteht nur dann, wenn diese auch vertraglich vereinbart sind. 2. Wird eine Untervermietung, für die der Mieter eine Zustimmung des Vermieters nicht eingeholt hat, späterhin vom Vermieter genehmigt, wirkt die Genehmigung auf den Beginn der Untervermietung zurück. 3. § 565 BGB findet auch dann Anwendung, wenn nicht der Zwischenvermieter selbst, sondern eine mit ihm engverbundene oder nahestehende Person, der er die Mieträume auf andere Weise als durch Untervermietung - etwa im Wege der Leihe - überlassen hat, die Endvermietung vornimmt.OLG Rostock07.01.2016
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I-24 U 62/15 - Keine Übergabe der Mietsache bei SchlüsseleinbehaltLeitsatz: Das Recht des Mieters auf alleinigen Besitz der Schlüssel ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Mietvertrages. Die Übergabe der Mietsache an den Mieter ist daher erst dann erfolgt, wenn ihm der Vermieter sämtliche Schlüssel für das Mietobjekt übergeben hat.OLG Düsseldorf12.01.2016
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32 O 476/15 - Sofortiges Anerkenntnis des Herausgabeanspruchs, RäumungLeitsatz: Der Mieter ist nicht verpflichtet, eine Erklärung zu der im Kündigungsschreiben verlangten Herausgabebereitschaft abzugeben.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.01.2016
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11 A 331/15 - Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter der Ministeriums für Staatssicherheit, Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit, kein Ausgleich systemfördernden Verhaltens durch systemschädliches VerhaltenLeitsatz: 1. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit wegen einer Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit kann durch ein späteres Verhalten rechtlich nicht ausgeglichen werden.2. Anders als beim Ausschlussgrund des „erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems“ ist bei der Feststellung eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit keine wertende Gesamtbetrachtung des systemfördernden und systemschädlichen Verhaltens der betreffenden Person vorzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)OVG Münster13.01.2016