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Urteil Klage auf Einberufung der Eigentümerversammlung
Schlagworte
Klage auf Einberufung der Eigentümerversammlung
Leitsatz
Der Streitwert einer Verpflichtungsklage gegen den Verwalter, eine Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Sanierung der Terrassen/Balkone“ einzuberufen, ist erheblich geringer als bei einer vergleichbaren Beschlussmängelklage nach Beschlussfassung über eine derartige Verwaltungsmaßnahme.
(Leitsatz der Redaktion)
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