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Urteil Klage auf Einberufung der Eigentümerversammlung


Schlagworte

Klage auf Einberufung der Eigentümerversammlung

Leitsatz

Der Streitwert einer Verpflichtungsklage gegen den Verwalter, eine Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Sanierung der Terrassen/Balkone“ einzuberufen, ist erheblich geringer als bei einer vergleichbaren Beschlussmängelklage nach Beschlussfassung über eine derartige Verwaltungsmaßnahme.

(Leitsatz der Redaktion)

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